Querfinanzierung erlaubt künftige Investitionen in die Hotellerie

Vor drei Jahren hat das Stimmvolk die Initiative «Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen!» angenommen. Anfang Jahr sind die entsprechenden Gesetzesbestimmungen in Kraft getreten.

Ende des Baubooms in Berggebieten: Zweitwohnungsgesetz und hohe Immobilienpreise bremsen die Nachfrage. (Keystone)

Die Initianten hatten gefordert, dass in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent keine neuen Zweitwohnungen mehr bewilligt werden. Nach längerem Streit im National- und Ständerat, wie denn diese Initiative genau umzusetzen sei, hat der Bundesrat nun auf Anfang Jahr das Zweitwohnungsgesetz und die entsprechenden Verordnungen in Kraft gesetzt.

Das sind die wichtigsten Bestimmungen:

  • Wohnungen ohne Nutzungsbeschränkung können in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent nur dann erstellt werden, wenn sie Hotelprojekte querfinanzieren oder wenn geschützte oder ortsbildprägende Bauten innerhalb der Bauzone nicht anders erhalten werden können.
  • Wohnungen, die touristisch bewirtschaftet werden, dürfen weiterhin neu gebaut werden im Rahmen eines strukturierten Beherbergungsbetriebs, worunter Hotels und hotelmässige Residenzen zu verstehen sind. Voraussetzung ist, dass die Wohnungen dauerhaft und ausschliesslich zur kurzzeitigen Nutzung durch Gäste zu marktüblichen Bedingungen angeboten werden. Damit soll sichergestellt werden, dass mit dem Bau «warme Betten» entstehen.
  • Zulässig bleibt die Erstellung von Erstwohnungen sowie von Wohnungen, die Erstwohnungen gleichgestellt sind, beispielsweise solche zu Ausbildungs- oder Erwerbszwecken.
  • Wohnungen, die am 11. März 2012 schon bestanden oder rechtskräftig bewilligt waren, können frei umgenutzt werden.

Der Zweitwohnungsanteil wird für jede Gemeinde vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) ermittelt, indem die Daten des eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregisters mit dem Einwohnerregister verknüpft werden. (nim)