Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) spricht sich in ihrem Entwurf der parlamentarischen Initiative de Buman dafür aus, den Mehrwertsteuer-Sondersatz von 3,8 Prozent für die Beherbergungsbranche dauerhaft zu verankern.
Bereits 25 von 28 europäischen Ländern kennen eine Steuerermässigung für die Beherbergung. Die dauerhafte Verankerung des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen von zurzeit 3,8 Prozent schafft somit für die Schweiz gleiche Rahmenbedingungen, denn sie dient als wichtige Exportförderung für Tourismusleistungen.
Den Hoteliers bringt sie eine wichtige Entlastung auf der Kostenseite und Planungssicherheit. Zudem entstehen keine Steuerausfälle für den Bund, da der Sondersatz bereits seit 1996 angewendet wird. Bereits seit 20 Jahren verlängert das Parlament den befristeten Sondersatz für Beherbergungsleistungen um weitere vier Jahre.
Die touristischen Organisationen haben sich seit jeher dafür eingesetzt, den Sondersatz definitiv im Mehrwertsteuergesetz zu verankern. Nationalrat Dominique de Buman, Präsident des Schweizer Tourismusverbandes (STV), reichte im März 2015 eine parlamentarische Initiative ein. Der Gesetzesentwurf geht nun Anfang November in die Vernehmlassung. Hotelleriesuisse begrüsst diesen Entscheid der WAK, da damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Hotellerie gestärkt wird.
(mm/eps)