Höhere Gewalt kann Lohn kosten

Wer eine Reise tut, der kann etwas erzählen. Vor allem, wenn sein Flug annulliert wurde und er deswegen nicht pünktlich zum Ferienende wieder am Arbeitsplatz erscheint.

Bleibt der Flieger unplanmässig  am Boden, wird es mühsam. (Adobe-Stock)

Flugpersonal, das unangekündigt streikt. Ein Vulkan, der mit seinem Ascheausstoss den Flugverkehr lahmlegt. Oder eine simple Panne. Es gibt zig Gründe, warum ein Flug annulliert wird. Für Passagiere ist das so oder so lästig. Besonders, wenn sie zu einem bestimmten Zeitpunkt aus dem Urlaub zurück sein müssen. Weil immer mal etwas dazwischen kommen könnte, ist es sinnvoll, die Rückreise aus dem Ferienland nicht auf den allerletzten Urlaubstag zu legen. Allfälligen Flugausfällen oder -verspätungen kann man so entspannter begegnen.

Unfreiwillig und unbezahlt

Haben sich die Ferien als Folge eines annullierten Flugs unfreiwillig verlängert, ist das höhere Gewalt. Der Reisende kann nichts dafür, sein Arbeitgeber aber auch nicht. Deshalb darf der Arbeitgeber von seinem verspätet aus dem Urlaub kommenden Angestellten verlangen, dass dieser die Zeit nacharbeitet. Der Arbeitgeber hat aber auch das Recht, die verpasste Zeit als bezogene Ferientage abzurechnen. Er kann sogar den Lohn für die verpasste Arbeitszeit ein-behalten.

Kündigung bei Wiederholungen

Weil man einmal unverschuldet zu spät aus den Ferien zurückkommt, braucht sich wohl niemand Sorgen wegen einer fristlosen Kündigung zu machen. Sollte ein Arbeitnehmer jedoch regelmässig zu lange in den Ferien bleiben, muss er mit einer Abmahnung und allenfalls sogar mit einer Kündigung rechnen.

(rif)