Die Reform der Beruflichen Vorsorge steht - Referendum so gut wie sicher

National- und Ständerat haben sich in den letzten Details der umstrittenen Reform der Beruflichen Vorsorge geeinigt. Der Verband Travail Suisse ist vom Ergebnis enttäuscht.

Das Parlament hat viele Monate über die Reform der Beruflichen Vorsorge diskutiert. (Swiss-Image)

National- und Ständerat haben sich nach zahlreichen Debatten bei der Reform der Beruflichen Vorsorge geeinigt. Mit der sogenannten Reform BVG 21 soll die berufliche Vorsorge für die Zukunft fit gemacht werden. Grund dafür ist, dass die Pensionskassen wegen der Überalterung der Gesellschaft zuletzt mehr Geld für die Finanzierung der laufenden Renten aufwenden mussten, als zuvor von Arbeitgebern und Angestellten angespart worden war. Dies führt zu einer Umverteilung von den Erwerbstätigen zur Rentnergeneration. Breiter Konsens im Parlament bestand, dass dies geändert werden muss - etwa durch eine Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent, was eine Rentenkürzung bedeutet. Wie diese Leistungseinbusse kompensiert werden soll, war und bleibt aber umstritten.

Geld für Hälfte der Übergangsgeneration

Das Parlament einigte sich darauf, dass nach der Senkung des Umwandlungssatzes 15 Jahrgänge lebenslang einen Rentenzuschlag auf der beruflichen Vorsorgeerhalten soll. Rund die Hälfte dieser Generation soll davonprofitieren. Wer zum Zeitpunkt der Pensionierung über ein Altersguthaben von 215'100 Franken oder weniger verfügt, soll Anrecht auf den vollen Zuschlag haben. Für Altersguthaben zwischen 215'100 und 430'200 Franken soll es einen degressiven Zuschlag geben. Wer mehr Guthaben hat, erhält keine Kompensation.

Geeinigt haben sich die Räte auch in der Frage, auf welchem Teil des Lohns künftig Pensionskassenbeiträge bezahlt werden müssen. Neusoll kein fixer Koordinationsabzug mehr gelten. Stattdessen sollen immer 80 Prozent des jeweiligen Lohns versichert sein. Die neue Lösung soll nach Ansicht der Mehrheit die geringer verdienenden Teilzeitarbeitenden - das sind oft Frauen - besserstellen. Ebenfalls hat sich das Parlament auf eine neue Eintrittsschwelle geeinigt. Derzeit liegt diese bei einem Jahreslohn von 22'050 Franken. Neu gilt die Schwelle von 19'845 Franken. Mit der Senkung sollen Teilzeit- und Mehrfachangestellte bessergestellt werden.

Referendum angekündigt

Die Ratslinke droht seit längerem mit einem Referendum, weil die Reform aus ihrer Sicht eine "Abbauvorlage" ist. Neben der SP haben auch die Gewerkschaften angekündigt, das Referendum gegen die BVG-Reform zu ergreifen. Sie stören sich vor allem an den tieferen Renten bei höheren Beiträgen. Auch sei die Situation für Teilzeitarbeitende und Frauen nicht genügend verbessert worden. Laut dem Gewerkschaftsbund ist eine Senkung des Umwandlungssatzes wegen der Zinswende nicht mehr nötig. Die BVG-Vorlage stamme aus der Zeit der Negativzinsen, die inzwischen vorbei ist. 

Auch der Dachverband der Arbeitnehmenden Travail Suisse, dem auch die Hotel & Gastro Union angehört, zeigt sich über die Reform enttäuscht. "Mit der nun verabschiedeten Vorlage müssen die Arbeitnehmenden mehr für ihre Altersvorsorge bezahlen, ohne dass das Rentenniveau insgesamt gehalten werden kann", heisst es in einer Mitteilung. Sie führe zu Rentenverlusten für mittlere Einkommen und zu höheren Lohnabzügen ohne bessere Leistungen für tiefe Einkommen. Travail Suisse wird seinem Vorstand die Referendumsfrage am 29. März vorlegen.

(SDA/agu)