Schieben Sie Cyber-Mobbing rasch den Riegel vor

Sehen und gesehen werden; Social-Media-Plattformen leben davon, dass Menschen sich präsentieren. Doch nicht alle stehen freiwillig im Rampenlicht respektive am Online-Pranger.

(BILD PEXEL)

Das Posten auf den Social-Media-Kanälen hat den Vorteil, dass man Informationen rasch und un-kompliziert verbreiten kann. Das Gleiche gilt jedoch auch für Gerüchte, Beleidigungen, Verleumdungen und Falschmeldungen. Das so genannte Cyber-Mobbing, auch Cyber-Bullying, Internet- oder E-Mobbing genannt, ist ein ernstzunehmendes gesellschaftliches Problem.

Bekannte Täterschaft

Gemäss der Schweizerischen Kriminal-Präventionsstelle (SKP) nutzen Täterinnen und Täter die Anonymität des Internets, um ihre Identität zu verschleiern. Trotzdem ist erkennbar, dass die Täter in der Regel aus dem Umfeld und Bekanntenkreis der Cyber-Mobbing-Opfer stammen. So individuell Internet-Mobbing-Fälle sein mögen, eines haben sie gemeinsam: Cyber-Mobbing ist immer mit einem Mangel an Sozial- und Medienkompetenz verknüpft. Den Täterinnen und Tätern mangelt es an Mitgefühl für das Opfer. Es ist ihnen gleichgültig, was sie bei den Opfern auslösen. Die Mobber erhöhen ihre Stellung in der Community, indem sie andere einschüchtern, beschimpfen und blossstellen.

Tätern wird es leicht gemacht

Vor einer Cyber-Mobbing-Attacke gehen viele Opfer meist zu leichtsinnig und gutgläubig mit ihren Passwörtern und Profildaten um. Auch überlegen sie sich vor dem Posten von Inhalten oft zu wenig, wer diese sehen, weiterverbreiten oder gar missbrauchen könnte. So liefern sie Angreifern ganz unbewusst und unbedarft die Munition, mit der sie dann verletzt werden. Teilweise mit fatalen Folgen. Immer wieder gibt es Menschen, die als Folge des Cyber-Mobbings körperlich und psychisch krank werden. Einige Opfer zerbrechen menschlich so sehr, dass sie vor den Online-Schikanen und der damit verbunden Schmach in den Tod flüchten.

Kein Kavaliersdelikt

In der Schweiz gibt es keinen Gesetzesartikel zu Cyber-Mobbing, aber es gibt Aktionen, die strafbar sind. Als Grundregel gilt: Alle Handlungen, die ausserhalb des Internets strafbar sind, sind es auch online. Straftatbestände bei Cyber-Mobbing sind beispielsweise: Erpressung, üble Nachrede, Verleumdung, Beschimpfung sowie Drohung oder Nötigung.

Beweise von Cyber-Mobbing-Attacken sichern

  • Wer von Cyber-Mobbing betroffen ist oder jemanden kennt, der attackiert wird, sollte sofort handeln.
  • Wenden Sie sich an eine Vertrauensperson, die sie mental und tatkräftig beim Vorgehen gegen die Täter unterstützt.
  • Überprüfen Sie die Passwörter und Sicherheitseinstellungen Ihrer Social-Media-Konten.
  • Sichern Sie Beweise des Mobbings. Erstellen Sie Printscreens von Webseiten, Chatverläufen, SMS, Benutzernamen und dergleichen.
  • Wenn Sie wissen oder ahnen, wer die Mobber sind, blockieren Sie diese auf Ihren Social- Media-Kanälen.
  • Lassen Sie die Täter wissen, dass Sie die Attacken nicht weiter tolerieren werden und dass sie das Mobbing per sofort unterlassen sollen.

Geht das Cyber-Mobbing trotz dieser Massnahmen weiter, wenden Sie sich an die Polizei und zeigen Sie die Täter an.

(Riccarda Frei)