Schluss mit Diskriminierung

Im Gastgewerbe treffen Menschen aus aller Welt aufeinander. Trotz grosser Akzeptanz gibt es auch im Gastgewerbe Menschen, die wegen ihrer Herkunft diskriminiert werden.

Auch am Arbeitsplatz darf niemand diskriminiert werden. (Adobe-Stock)

Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, sexuelle Orientierung, körperliche und geistige Beeinträchtigungen, Religion und kulturelle Unterschiede – es gibt viele Gründe, warum Menschen diskriminiert werden. Und dies, obwohl Gesetze wie beispielsweise das Behindertengleichstellungsgesetz oder das Anti-Rassismusgesetz Diskriminierung verbietet.

Kanton Graubünden hat reagiert

Um Menschen, die sich wegen ihrer Hautfarbe, Herkunft oder Religion diskriminiert fühlen, eine Anlaufstelle zu bieten, hat der Kanton Graubünden am 1. Januar 2022 extra eine Beratungsstelle eröffnet. Sie wurde auf der bereits vorhandenen Fachstelle Integration aufgebaut.

Mit der Schaffung dieser neuen kantonalen Rassismusberatungsstelle verbunden ist auch der Beitritt zum schweizweiten Be­ratungsnetz für Rassismusopfer (network-racism.ch). Der Beitritt geht mit der Verpflichtung einher, Qualitätsstandards zur Qualifizierung sowie der Aus- und Weiterbildung der beratenden Personen einzuhalten.

Online-Rechtsratgeber

Bereits 2017 hat die Fachstelle für Rassismusbekämpfung einen Online-Rechtsratgeber veröffentlicht. Dieser verschafft Betroffenen und Interessierten eine Übersicht zu Handlungsoptionen und Rechtslage bei rassistischer Diskriminierung. Der Ratgeber beleuchtet fünfzehn Lebensbereiche; darunter «Nachbarschaft» und «Arbeitswelt».

(Riccarda Frei)


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rechtsratgeber-rassismus.admin.ch