Stimmrechtsalter 16 im Parlament gescheitert

Das Parlament startete letzte Woche in die Frühjahrssession und debattierte unter anderem über das Stimmrechtsalter und über neuartige Lebensmittel.

Fast zwei Drittel der jungen Menschen in der Schweiz entscheiden sich für die Berufsbildung. Viele der 16- und 17-Jährigen sind in der Schweiz also bereits aktiver Teil der Berufswelt. Politische Rechte erhalten sie trotzdem erst mit dem Erreichen der Volljährigkeit. Das soll auch so bleiben, wie der Nationalrat vergangene Woche entschieden hat.

Der Rat hat eine parlamen­tarische Initiative zum Stimmrechtsalter 16 nach fünf Jahren Hin und Her mit 106 zu 84 Stimmen abgelehnt. Die Argumentation der Gegner: Das politische und das zivilrechtliche Mündigkeitsalter sollen gleich bleiben. Wer keine Steuererklärung ausfülle, solle auch nicht abstimmen dürfen. Vorerst wird also Glarus der einzige Kanton bleiben, in dem bereits 16-Jährige abstimmen dürfen.

Brauchbares weiterverwerten

National- und Ständerat wurden sich letzte Woche zudem einig bei einer Vorlage zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft. Grundsätzlich bezweckt diese, dass nicht mehr Gebrauchtes beziehungsweise Brauchbares nach Möglichkeit weitergegeben oder wiederverwertet werden soll. Kernpunkt der Vorlage ist ein nationales Littering-Verbot. Die Umweltorganisation Greenpeace schrieb in einer Mitteilung von einem «wichtigen Schritt für die Schonung von Umwelt und Ressourcen». Die Vorlage stelle ausserdem die Grundlage dar, um Produkte langlebiger zu machen und sie besser reparieren zu können.

16- und 17-Jährige sollen politisch weiterhin noch nicht mitreden. (Keystone-SDA)

Ein weiterer Parlamentsentscheid von vergangener Woche betrifft das Potenzial neuartiger Lebensmittel, genannt Novel Food. Das Parlament will, dass diese künftig frühzeitig getestet werden können, um deren Potenzial zu erkennen. Der heutige Bewilligungsprozess hemme Innovationen, sagte Mitte-Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger. Heute dürften neuartige Lebensmittel nur in Verkehr gebracht werden, wenn die EU-Kommission oder der Bund sie bewilligt haben. Unter die Bewilligungspflicht fallen auch Tests, die für Forschung und Entwicklung nötig sind. Markttests im strengen Rahmen sollen deshalb künftig wieder zugelassen werden.

(agu/SDA)


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