Printmedien

Auftragserteilung
Aufgabe, Änderung oder Sistierung von Inseraten erbitten wir schriftlich. Bei Fax-­Aufträgen ist die vollständige Adresse anzugeben.

Auftragsbestätigung
Auftragsbestätigungen werden nur auf Verlangen verschickt.

Veröffentlichung von Anzeigen
Für den Inhalt einer Anzeige ist der Auftraggeber voll verantwortlich und hat für allfällige Ansprüche gegenüber dem Verlag voll einzustehen. Der Verlag behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung von Anzeigen abzulehnen, laufende Anzeigen zu sistieren oder Änderungen zu verlangen. Textanzeigen müssen sich in Spaltenzahl, Schrift und Schriftgrad vom redaktionellen Teil unterscheiden. Das Zeitungssignet und dessen Schriftform dürfen nicht verwendet werden. Alle Anzeigen können vom Verlag durch die Überschrift «Anzeige» deutlich als solche gekennzeichnet werden.

Berechnung der Inserate
Die Berechnung der Inserate erfolgt grund­sätzlich von Strich zu Strich. Der angebrochene Millimeter wird voll berechnet. Nicht die minimale Begrenzung wird berechnet, sondern ein Raum, der dem Sujet angepasst ist. Diese Regelung gilt für Anzeigen, die im Millimeter-Tarif vereinbart wurden.

Gegendarstellungsrecht
Über den Abdruck einer Gegendarstellung entscheidet ausschliesslich der Verleger. Im Falle einer Gegendarstellung trägt der Inserent sämtliche anfallende Kosten.

Konkurrenzausschluss
Konkurrenzausschluss kann nicht zugesichert werden.

Zahlungsfrist
30 Tage nach Erhalt der Rechnung, ohne Skonto. Zahlung für Chiffre- und Gelegenheitsinserate sowie Inserate durch Privatpersonen im Voraus. Müssen Rechnungsbeträge auf dem Zwangsvollstreckungsweg geltend gemacht werden, tritt jede Rabatt- und Kommissionsvereinbarung ausser Kraft.

Tarifänderungen
Tarifänderungen bleiben vorbehalten und treten auch für laufende Aufträge in Kraft.

Rabattvereinbarungen
Seiten-, Mal- und Millimeterabschlüsse gelten für die Dauer eines Jahres und nur für einen einzigen Auftraggeber. Eine Preisgarantie oder Abnahmeverpflichtung besteht nicht.

Platzierungen
Platzierungen werden als Wunsch, nicht aber als Bedingung entgegengenommen (zuschlagspflichtige Platzierungen ausgenommen). Auf Anzeigen mit bestimmten Platzierungsvorschriften wird, sofern diese eingehalten werden können, ein Zuschlag von 10% des Bruttopreises erhoben.

Offerten auf Chiffreanzeigen
Offerten auf Chiffreanzeigen werden nur weitergeleitet, wenn sie direkt auf den Inhalt des betreffenden Inserates Bezug nehmen. Einsendungen zu Empfehlungs- und Werbezwecken von Agenten und Vermittlern, anonyme Angebote oder Massenofferten sind von der Weiterleitung ausgeschlossen. Zur Feststellung solcher Offerten behalten wir uns das Öffnen der Briefe vor.

Verschiebungsrecht
Die Verschiebung von Anzeigen um eine Ausgabe müssen wir uns aus technischen Gründen, auch ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber, vorbehalten.

Reklamationen
Reklamationen werden nur innerhalb von zwanzig Tagen nach Rechnungsstellung angenommen.

Drucktechnische Mängel
Für Anzeigen, die infolge fehlender oder ungeeigneter Druckunterlagen nicht einwandfrei erscheinen, kann keine Haftung übernommen werden. Bei Buntfarben bleibt eine angemessene Toleranz in der Farbnuance vorbehalten. Anspruch auf Ersatz oder Preisnachlass besteht nur dann, wenn die Anzeige durch grosse Mängel in der technischen Wiedergabe ihre Werbewirkung einbüsst. Der Verlag behält sich vor, die richtiggestellte Anzeige in einer der nächsten Nummern zu wiederholen. Im Maximum können die Kosten für die Insertion vergütet werden. Jede weitere Entschädigung ist ausgeschlossen. Anderslautende Bedingungen in der Bestellung sind ungültig. Bei der Gestaltung der Inserate und wenn nötig auch bei der Bestimmung des Anzeigenformates behält sich der technische Dienst freie Hand vor. Eine vorherige Benachrichtigung des Inserenten ist aus zeitlichen Gründen nicht möglich. Das Absetzen von Rubrikanzeigen erfolgt lediglich in verlagsüblicher Satzausführung.

Pflicht der Aufbewahrung
Die Pflicht zur Aufbewahrung von sämtlichen Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige.

Anwendbarkeit
Insertionsaufträge basieren auf dem vom Verlag herausgegebenen Tarif. Die Insertionsbestimmungen sind für alle Aufträge verbindlich.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Luzern.