Kann ich vor Stellenantritt kündigen?

Wie lange dauert die Kündigungsfrist? Ihre Fragen rund um die Kündigung beantwortet der Rechtsdienst der Hotel & Gastro Union.

Alle Antworten rund um die Kündigung. (unsplash.com/helloquence)

Mir gefällt es an meinem Arbeitsplatz überhaupt nicht. Deshalb möchte ich die Stelle wechseln. Da ich aber nicht arbeitslos werden möchte, beabsichtige ich, die Stelle nur für den Fall zu kündigen, dass ich bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses eine neue Stelle finde. Ist das zulässig?

Nein, das ist nicht zulässig. Eine Kündigung darf nur dann an eine Bedingung geknüpft werden, wenn der Gekündigte selber über den Eintritt der Bedingung entscheiden kann. (Zum Beispiel: Ich kündige, wenn ich nicht mehr Lohn erhalte.)


Ich habe am 28. Oktober mit einem eingeschriebenen Brief auf Ende Februar gekündigt. Der Arbeitgeber hat die Kündigung aber erst am 3. November auf der Post abgeholt. Nun behauptet er, meine Kündigung sei erst auf Ende März gültig. Stimmt das? Muss ich bis Ende März bleiben?

Generell muss empfohlen werden, immer so rechtzeitig zu kündigen, dass die siebentägige postalische Abholfrist noch in die Zeit vor Beginn der Kündigungsfrist fällt. Denn in dieser Frage ist die Rechtsprechung der Gerichte leider nicht immer einheitlich. Mehrheitlich herrscht aber die Meinung vor, dass eine eingeschriebene Kündigung auf den Tag als zugestellt gilt, der auf den Tag folgt, an dem die Post eine Abholeinladung in den Briefkasten legt, wenn der Gekündigte nicht zu Hause angetroffen wird.


Was ist eigentlich der Unterschied zwischen der Kündigungsfrist und dem Kündigungstermin?

Die Kündigungsfrist ist die Zeitspanne zwischen dem Zugang der Kündigung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Kündigungstermin ist der Zeitpunkt, an welchem das Arbeitsverhältnis endet.


Ich verstehe mich gar nicht gut mit meinem Vorgesetzten. Deshalb habe ich mit dem Chef schriftlich vereinbart, das Arbeitsverhältnis auf Ende Saison im gegenseitigen Einvernehmen aufzulösen. Jetzt hat sich die Situation mit meinem Vorgesetzten aber noch mehr zugespitzt, und ich möchte bereits früher gehen, mit einem Monat Kündigungsfrist, wie es in meinem Vertrag steht. Geht das?

Nein, das geht nicht mehr. Vereinbaren die Parteien eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses, kann keine Partei mehr den Arbeitsvertrag auf einen früheren Zeitpunkt kündigen, auch wenn der Arbeitsvertrag eine solche Kündigungsmöglichkeit vorsieht.


Ich habe einen Arbeitsvertrag unterschrieben, danach aber eine Stelle gefunden, die mir besser gefällt. Kann ich diesen lästigen Arbeitsvertrag mit der kurzen Kündigungsfrist während der Probezeit kündigen, schon bevor ich diese Stelle angetreten habe?

Eine Kündigung vor Stellenantritt ist zwar zulässig, die Kündigungsfrist wird aber erst vom Tag des Stellenantritts berechnet. Kündigen Sie den Arbeitsvertrag vor Stellenantritt und treten Sie die Stelle nicht an, müssen Sie Schadenersatz wegen Vertragsbruch bezahlen.


Was versteht man unter einer Änderungskündigung?

Unter einer Änderungskündigung versteht man eine Kündigung, mit der ein Vertragspartner eine Vertragsänderung durchsetzen will, der Chef zum Beispiel einen tieferen oder der Mitarbeiter einen höheren Lohn. Änderungskündigungen sind zulässig.


Ich beziehe zurzeit unbezahlten Urlaub und möchte eigentlich lieber gar nicht mehr in den Betrieb zurückkehren. Kann ich meinen Arbeitsvertrag auch während des unbezahlten Urlaubs kündigen?

Eine Kündigung während eines unbezahlten Urlaubs ist grundsätzlich möglich. Es ist aber strittig, ob die Kündigungsfrist schon vor der Wiederaufnahme der Arbeit zu laufen beginnen kann.


Ich werde wieder im Betrieb arbeiten, in welchem ich schon die Lehre gemacht habe. Der Chef meint, wir brauchen keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, weil wir uns gut kennen und es keine Probleme geben werde. Ich möchte aber zur Sicherheit einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Habe ich Anspruch darauf?

Ja, es wird empfohlen, den Arbeitsvertrag vor Stellenantritt schriftlich auszufertigen. Der Mitarbeiter kann jederzeit die schriftliche Ausfertigung des Arbeitsvertrages verlangen.


Ich habe nur einen mündlichen Arbeitsvertrag in einem Restaurant und möchte gerne den Betrieb verlassen. Über eine Kündigungsfrist haben wir nie gesprochen. Wie lange beträgt sie in diesem Fall?

Gemäss Landes-Gesamtarbeitsvertrag L-GAV des Gastgewerbes kann das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit im ersten bis zum fünftem Arbeitsjahr mit einer Frist von einem Monat, ab dem sechsten Arbeitsjahr mit einer Frist von zwei Monaten, je auf das Ende eines Monats, gekündigt werden.

(Mario Gsell)