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So erleben Gastronomen finanzielle Unterstützung

Je nach Kanton fliesst das Geld von Bund und Kanton sehr unterschiedlich. Ein Teil wird gar bereits wieder zurückverlangt.

Der Kantönligeist herrscht in der aktuellen Krise stärker denn je. (Keystone-SDA)

Während einzelne Gastronomen etwa im Kanton Zürich fast verzweifeln, weil die versprochene Härtefallhilfe nicht fliesst, werden jene im Aargau erstmals erleichtert aufatmen. Und einige im Wallis werden sich wohl ungläubig die Augen gerieben haben.

Laut André Roduit, Präsident von Gastro Wallis, verlangen die ersten Walliser Banken bereits die im Frühjahr gesprochenen Kredite von den Gastronomen zurück. «Das geht doch nicht! Die Restaurants haben geschlossen, verdienen kein Geld», sagt er. Der ehemalige Koch und Restaurateur erwartet nun vom Walliser Staatsrat Christophe Darbellay, dass er sich für eine spätere Rückzahlung dieser Kredite einsetzt. André Roduit weiss zudem von vielen Mitgliedern von Gastro Wallis, dass sie bis jetzt weder Kurzarbeitsentschädigung noch Härtefallgelder erhalten haben. Als Grund dafür nennt er die ständig wechselnden Regeln, von denen die Gastronomen nicht aktiv in Kenntnis gesetzt werden.

Etwas Luft in finanzieller Hinsicht werden Zahlungen vom Kanton Wallis gewähren, die derzeit ausbezahlt werden. Diese variieren zwischen 15 und 25 Prozent, basierend auf dem monatlichen Umsatz, der im gleichen Zeitraum des Vorjahres für die Dauer der angeordneten Einschränkungen erzielt wurde. Roduit: «Während die Zusammenarbeit mit dem Kanton gut läuft, ist diejenige mit dem Bund katastrophal, obwohl ich ständig den Kontakt suche.» Bruno Lustenberger verurteilt den Bund scharf. «Er agiert sehr träge, und es gibt ständig Änderungen, auch was die Här­tefallgelder betrifft», so der Präsident von Gastro Aargau, Gastrosuisse-Vorstandsmitglied, Geschäftsführer der «Krone Aarburg» und Mitglied des Kochverbandes skv. Da die Auszahlung der Härtefallhilfe jedoch in der Verantwortung der Kantone liegt, gibt es im Kanton Aargau keine Probleme damit. «Die Zusammenarbeit zwischen Gastro Aargau und der Kantonsregierung ist super. Wir pflegen seit Jahren intensiven Kontakt.» Lustenberger konnte mit dem Kanton verschiedene Massnahmenpakete für die Gastronomen schnüren.

Formulare für Gastronomen vereinfacht

Zum einen erhalten alle Aargauer Gastronomen, deren Betriebe jetzt geschlossen sind, 25 Prozent vom Umsatz desselben Monats im Jahr 2019, bis sie wieder öffnen dürfen. «Wer sich Anfang dieser Woche für diese Entschädigungeingetragen hat, erhält das Geld noch vor Ende des Monats», verspricht Bruno Lustenberger. Für Kleinbetriebe gilt ein einfacheres Verfahren mit A-fonds-perdu-Beiträgen vom Kanton. Da die Formulare für die Härtefallhilfen vom Bund laut Lustenberger unglaublich kompliziert seien, erarbeitet sein Verband derzeit ein übersichtliches Formular für die Gastronomie.

Zürcher und Berner enttäuscht

Während im Aargau die Auszahlung der Härtefallhilfen bereits läuft, können die Anträge dafür im Kanton Zürich derzeit noch nicht einmal eingegeben werden.

«Ab dem 1. Februar wird die Eingabe der Anträge auf Härtefallgelder endlich möglich sein», so Urs Pfäffli, Präsident von Gastro Zürich und bis vor kurzem Geschäftsführer zweier Restaurationsbetriebe in Zürich City. Er ist froh, dass der Bund bezüglich der Härtefallhilfe endlich eingegriffen hat. Unsäglich sei die Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich diesbezüglich vorher gewesen. Die Auszahlung der Kurzarbeitsentschädigung sei jedoch reibungslos verlaufen.

Auf beides – Kurzarbeitsentschädigung und Härtefallhilfe – wartet seit Anfang Dezember 2020 bvr-Mitglied Daniela Jaun. Die Gastgeberin des Restaurants Wein und Sein in der Berner Altstadt zeigt sich enttäuscht vom Kanton.

(Sarah Sidler)


Härtefallhilfe

Restaurants, die ab dem 1. November 2020 während mindestens 40 Tagen behördlich geschlossen werden, gelten neu ohne Nachweis eines Umsatzrückgangs als Härtefall. Die Obergrenzen für A-fonds-perdu-Beiträge werden auf 20 Prozent des Umsatzes und bis zu 750 000 Franken erhöht. Laut Bundesrat zahlt mehr als die Hälfte der Kantone bereits im Januar Härtefallhilfen aus. Im Februar dürften fast alle Kantone bereit sein.

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