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Darf ich auf den Mindestlohn verzichten?

Stecken Sie in einer verzwickten Situation im Betrieb? Die Rechtsberatung der Hotel & Gastro Union weiss Bescheid.

Wissen Sie am Arbeitsplatz nicht weiter? Kontaktieren Sie den HGU-Rechtsdienst. (Unsplash)

Ich bin gelernte Restaurationsfachfrau und möchte gerne einmal eine Saison in einer grösseren SAC-Hütte arbeiten. Meine Bewerbungen wurden aber bisher alle mit der Begründung abgelehnt, ich sei überqualifiziert und zu teuer. Kann ich auf den Mindestlohn im L-GAV verzichten?
Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) des Gastgewerbes ist vom Bundesrat für allgemein verbindlich erklärt worden. Die Mindestlöhne sind für alle in der Branche verbindlich. Deshalb können Sie auch nicht freiwillig darauf verzichten. 

Ich bin gelernter Bäcker. Meine letzte Stelle in einer Dorfbäckerei habe ich nach sieben Monaten wieder verlassen. Mein Chef bezahlte mir keinen 13. Monatslohn. War das korrekt?
Nein, gemäss dem neuen Bäcker-Gesamtarbeitsvertrag haben alle Mitarbeitenden ab dem vierten Monat (nach der Probezeit) Anspruch auf den 13. Monatslohn. In Ihrem Fall heisst das, Sie haben für vier Monate (vom vierten bis zum siebten Monat) Anspruch auf einen 13. Monatslohn. 

Ich absolviere zurzeit eine Hotelfachschule. Wie hoch ist mein Lohn während des Praktikums?
Der Bruttolohn für einen Praktikanten oder eine Praktikantin beträgt 2172 Franken pro Monat. Voraussetzung ist allerdings, dass das Praktikum ein Bestandteil eines Lehrganges bildet und Sie den Lehrgang in einer in der Schweiz domizilierten gastgewerblichen Fachschule absolvieren.

(Mario Gsell)


Juan Gonzalvez

Juan Gonzalvez ist Mitarbeiter des Rechtsdienstes der Hotel & Gastro Union. Wenn Sie Fragen oder Probleme rund um die Arbeitsbedingungen 
haben und Mitglied der HGU sind, erhalten Sie gratis Rechtsauskunft.
Tel. 041 418 22 22