Wer nimmt meine Interessen wahr, wenn ich selbst zeitweilig oder langfristig handlungsunfähig bin? Wer das selbst bestimmen will, macht den Vorsorgeauftrag.

Gut, wenn man jemanden hat, der für einen einstehen kann. (Pexels)
Ob schwerer Unfall oder grosse psychische Krise – es gibt viele Gründe, warum jemand für eine bestimmte Zeit oder gar dauerhaft nicht mehr urteils- und handlungsfähig ist. Wer dann nicht möchte, dass unliebsame Verwandte oder Behördenvertreter sich um seine persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten kümmern, muss das rechtzeitig regeln und einen Vorsorgeauftrag erstellen. Darin wird eine Person des Vertrauens festgelegt, der man die Vollmacht gibt, im Fall des Falles für einen zu entscheiden und zu handeln.
Um einen Vorsorgeauftrag erstellen zu können, muss man noch urteils- und damit rechtlich handlungsfähig sein. Man kann den Vorsorgeauftrag selber verfassen oder ihn durch einen Notar aufsetzen lassen. Wie ein selbst verfasstes Testament muss auch der selbst aufgesetzte Vorsorge-auftrag vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet sein. Es empfiehlt sich zudem, nicht nur eine, sondern zwei Vertrauenspersonen einzusetzen. Das ist sinnvoll, denn es kann immer vorkommen, dass die erste Vertrauensperson den Auftrag im Ernstfall plötzlich nicht mehr wahrnehmen kann oder will. Sei es aus Angst vor der grossen Verantwortung oder weil sich ihre Lebensumstände geändert haben. So oder so: Den unterzeichneten Vorsorgeauftrag kann man beim Zivilstandsamt, beim Notar oder an einem selbst gewählten Ort aufbewahren. Wichtig ist, dass die Vertrauenspersonen wissen, wo sich das Originaldokument befindet.
(Riccarda Frei)