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Gastgewerbe: Mindestlöhne steigen 2019 um 1 bis 1,3 Prozent

Die Mindestlöhne im Gastgewerbe werden für das kommende Jahr angepasst. Dies gaben die Sozialpartner im Gastgewerbe heute bekannt.

Die Sozialpartner verhandeln gemäss Art. 34 L-GAV jährlich über eine Anpassung der Mindestlöhne. Auf Arbeitnehmerseite sind dies die Hotel & Gastro Union, die Syna und die Unia, auf der Arbeitgeberseite Gastrosuisse, Hotelleriesuisse sowie die Swiss Catering Association SCA.

Die Sozialpartner haben nun die neuen Mindestlöhne festgelegt. Der Entscheid wurde in den vergangenen zwei Wochen von allen involvierten Verbänden ratifiziert. Die Mindestlöhne werden nach Art. 10 und Art. 11 des Landesgesamtarbeitsvertrages des Gastgewerbes (L-GAV, Stand 1. Januar 2017) auf den 1. Januar 2019 – respektive bei Saisonarbeitsverträgen auf Beginn der Sommersaison 2019 – wie folgt erhöht:

Lohnkategorie                                ab 1.4.2018                        ab 1.1.2019
Ia, ohne Berufsausbildung               CHF 3’435.-                      CHF 3’470.-
Ib, mit Progresso (5 Wochen)          CHF 3’637.-                      CHF 3’675.-
II, mit Berufsattest (2 Jahre)            CHF 3’737.-                      CHF 3’785.-
IIIa, mit Berufslehre (3 Jahre)         CHF 4’141.-                      CHF 4’195.-
IIIb, mit Berufsl. + 6 Tage WB       CHF 4’243.-                      CHF 4’295.-
IV, mit Berufsprüfung                     CHF 4’849.-                      CHF 4’910.-
PraktikantInnen                               CHF 2’190.-                      CHF 2’212.-

(Detaillierte Angaben zu den Lohnkategorien unter www.l-gav.ch)

(mm/ade)