Sauberkeit und Hygiene sind im Gastgewerbe unerlässlich. Scharfe Reinigungsmittel und Feuchtarbeiten können jedoch die Haut so stark reizen, dass sich Krankheiten entwickeln.
Handschuhe schützen nicht nur vor Chemikalien, sondern auch vor Keimen. (Pexels)
Gemäss der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt Suva machen Hautkrankheiten fast einen Viertel aller Berufskrankheiten aus. Hautkrankheiten sind der häufigste Grund für den Erlass einer sogenannten Nichteignungsverfügung durch die Suva. Diese Verfügung entspricht praktisch einem Berufsverbot. Viele Betroffene bringen ihre Hautprobleme, Ekzeme oder Allergien allerdings nicht mit ihrem Beruf in Verbindung. Daher werden nicht alle Fälle gemeldet, sodass die Zahl der berufsbedingten Hautkrankheiten um einiges höher liegen dürfte.
Nicht nur Reinigungsmittel, sondern auch der häufige Gebrauch von Hautreinigungs- und Desinfektionsmitteln kann die Haut über Gebühr beanspruchen. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Angestellten für deren jeweilige Tätigkeiten geeignete Schutzmaterialien – Handschuhe, Hautschutzcreme, Schutzbekleidung und Schutzbrille – abzugeben. Generell bieten Handschuhe einen guten Schutz vor Verletzungen, Verbrennungen oder Verätzungen. Oft verzichten Arbeitnehmende jedoch darauf, welche zu tragen. Die einen aus Unachtsamkeit, die anderen aus Bequemlichkeit. Damit das Tragen nicht bloss ein guter Vorsatz bleibt, müssen Schutz-handschuhe immer in passenden Grössen, in ausreichender Anzahl und in gutem Zustand zur Verfügung stehen. Vorgesetzte müssen zudem dafür sorgen, dass die Mitarbeitenden die Schutzmittel benutzen und wissen, wie man sie korrekt einsetzt.
Es gibt aber auch Situationen, in denen das Tragen von Schutzhandschuhen aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt ist. Und zwar, wenn man an rotierenden Maschinen arbeitet. In diesem Fall gilt es, die Haut mit einer Schutzcreme einzureiben. Die Creme wird auf die ganze Hand – von der Fingerspitze inklusive Nagelhaut bis über die Handgelenke – aufgetragen. Dies mehrmals über den Arbeitstag verteilt. Es gilt: «Mehrmals eine dünne Schicht wirkt besser als einmal eine dicke.»
Das gründliche Reinigen der Haut ohne aggressive Produkte ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für das Vermeiden von Hautschäden. Wichtig ist, dass die Hände nach dem Waschen gut abgetrocknet werden, bevor man sie eincremt. Bei der Arbeit geschieht dies in der Regel mit einer Hautschutzcreme. In der Freizeit ist eine Hautpflegecreme angesagt.
Gute Hautpflege ist nicht nur wichtig, wenn man viel mit Reinigungsmitteln zu tun hat, sondern auch, wenn man Feuchtarbeiten erledigt. Von Feuchtarbeit spricht die Suva, wenn Hände regelmässig in feuchtem Milieu arbeiten oder lange in dichten Handschuhen stecken, worin sich Schweiss ansammeln kann.
Suva-Ratgeber Prävention
Wer mit Chemikalien zu tun hat, sollte nicht nur die Hände schützen. Lange Ärmel und Schutzbrille helfen, Unterarme und Augen vor Spritzern zu bewahren. Die wohl wichtigste Schutzmassnahme besteht aber darin, die Arbeitsabläufe zu überprüfen und sie so zu optimieren, dass der Kontakt mit schädlichen Stoffen reduziert und möglichst vermieden wird. (RIF)
Die Serie «Arbeitssicherheit» erscheint in loser Folge. An dieser Stelle wird über Präventions- und Schutzmassnahmen berichtet.
suva.ch (Rubrik Prävention, Stichwort Hautschutz)
Am 1. September findet im Trafo in Baden/AG das Bildungsforum der Hotel & Gastro Union «HGZ Fokus Zukunft» statt (siehe Artikel auf Seite 23). Doreen Droste, Fachärztin für Arbeitsmedizin, wird dort einen Workshop zum Thema Hautschutz durchführen.