Nicht nur Feuer ist gefährlich

Auch Wasser, ob sprudelnd heiss oder als Dampf, kann zu Verbrennungen führen.

Und wenn es noch so verführerisch duftet: Das Gesicht nie über einen Kochtopf halten, bevor der Deckel abgehoben wurde und der Dampf entwichen ist.  (Pexels) 

Gemäss der Eidgenössischen Koordinationsstelle für Arbeitssicherheit EKAS gehen fünf Prozent der gemeldeten Unfälle im Gastgewerbe auf Verbrennen und Verbrühen zurück.

Während man sich bei offenem Feuer, Herdplatten, Backöfen und Wäschemangeln der Gefahr bewusst ist, wird diese bei heissem Wasser gerne unterschätzt. Dabei gibt es im Gastgewerbe – vom Dampfbügeleisen in der Lingerie über den Milchschäumer am Buffet bis zum Topf mit kochendem Wasser auf dem Herd – viele Möglichkeiten, sich zu verbrühen. Vorsicht und sachgemässe Handhabung sind natürlich die besten Schutzmassnahmen. Sollte sich dennoch jemand verbrüht haben, ist schnelles Handeln angesagt.

Kühlen, aber nicht zu kalt

Als Erstes gilt, den Verbrennungsgrad festzustellen. Bei Verbrühungen ersten Grades entsteht ein Hitzegefühl, die Haut rötet sich, weist aber sonst keine offensichtliche Verletzung auf. Trotzdem muss die Haut sofort mindestens zehn Minuten gekühlt werden. Dies aber nicht mit Eispack oder eiskaltem Wasser, sondern mit handwarmem Wasser oder feuchten Tüchern. Anschliessend trägt man ein geeignetes Haut- und Wundpflegemittel (Brandsalbe) auf. Der Gang zum Arzt ist bei einer Verbrennung ersten Grades in der Regel nicht nötig. Schmerzt die gerötete Haut und bilden sich mit Flüssigkeit gefüllte Blasen, liegt eine Verbrennung zweiten Grades vor. Je nach Grösse und Position der Wunde sollte der Verunfallte zum Arzt gebracht oder sogar der Rettungsdienst alarmiert werden. Das betroffene Hautareal muss ebenfalls sofort gekühlt werden. Dies mindestens 15 Minuten lang. Um eine Unterkühlung zu vermeiden, sollte das Wasser ebenfalls handwarm – das heisst zwischen 15 und 20 Grad – sein. Zum Schutz vor einer Infektion dürfen die Brandblasen nicht geöffnet werden. Falls sie von alleine aufplatzen, gilt es, die Wunde steril abzudecken, ohne die Häutchen zu entfernen. Dazu kann man ein sauberes Stück Frischhaltefolie oder einen Plastikbeutel verwenden.

Heikle Stellen

Bei Verbrennungen dritten Grades muss immer sofort der Rettungsdienst 144 gerufen werden. Die Haut der verunfallten Person ist hart, weiss und trocken. Die Verbrennung geht tief und hat Gewebe zerstört. Da auch eine Zerstörung der Nervenzellen vorliegt, kann es sein, dass der oder die Verunfallte keinen Schmerz empfindet. Ist mehr als zehn Prozent der Körperfläche verbrannt oder verbrüht, darf keine Kühlung mit Wasser erfolgen. Es besteht sonst Unterkühlungsgefahr. Um der verletzten Person nicht zusätzlich Schmerzen zuzufügen und ihr gesundheitlich zu schaden, sollten die Brandwunden nicht verbunden und Kleidungsstücke nicht weggerissen werden.

Egal, welcher Verbrennungsgrad vorliegt, wenn Gesicht, Gelenke oder Genitalbereich betroffen sind, sollte immer der Arzt aufgesucht oder der Rettungsdienst alarmiert werden.

(rif)


Mehr Informationen unter:

samariter.ch


Notrufnummern

144 Rettungsdienst 1414 Rega, Schweizerische Rettungsflugwacht 117 Polizei 118 Feuerwehr 112 Internationale Notrufnummer