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Bargeld ablehnen ist erlaubt

Es gibt Restaurants und Bäckereien, die kein Bargeld mehr als Zahlungsmittel akzeptieren. Dürfen sie das? Ja, aber nur unter einer Bedingung.

90 Prozent der Schweizer sind gegen die Abschaffung von Bargeld. (KEYSTONE-SDA)

Von Open Airs und anderen Festivals kennt man es bereits: Bezahlt werden kann nur mit Kreditkarte oder Twint. Die bargeldlose Bezahlung bringt den Organisatoren solcher Events einige Vorteile. Sie müssen für die verschiedenen Verkaufsstände keinen Kassenstock bereitstellen. Fehler beim Einkassieren und Herausgeben von Wechselgeld entfallen. Das zeitaufwendige Geldzählen beim Kassenabschluss erübrigt sich. Zudem entfällt das Risiko, dass jemand die Einnahmen stiehlt.

Diese Vorteile machen sich zunehmend auch Restaurants und Bäckereien zunutze. Ein Beispiel dafür ist «Le Pain Quotidien». Das Unternehmen führt in der Westschweiz zehn Restaurants und Bäckereien.

Klare Rechtslage

Als «Le Pain Quotidien» bekannt gab, kein Bargeld mehr zu akzeptieren, löste dies die Frage aus: «Darf ein Gastronomiebetrieb die Annahme von Bargeld verweigern?» In einem Beitrag des TV-Senders RTS sagt Philipp Fischer, Leiter der juristischen Fakultät der Universität Genf: «Die Rechtsmittellage im Schweizer Recht ist relativ klar. Artikel 3 des Bundesgesetzes über Währung und Zahlungsmittel (WZG) besagt, dass jede Person Zahlungen in bar oder mit Banknoten annehmen muss.» Allerdings handle es sich um eine sogenannte dispositive Rechtsvorschrift. «Die Parteien können also davon abweichen», erklärt Philipp Fischer.

Im Klartext heisst das: Am Eingang eines Geschäfts oder Restaurants muss eine Tafel darauf hinweisen, dass hier nur elektronische Zahlungsmittel akzeptiert werden. Dadurch wird diese Zahlungsmodalität quasi in den Kaufvertrag eingebaut, der automatisch zwischen Gast und Gastgeber entsteht. Wer den Betrieb betritt, akzeptiert automatisch diesen Vertrag.

Auf Bargeld zu verzichten hat auch Nachteile. Menschen, die kein elektronisches Zahlungsmittel besitzen oder benutzen wollen, werden ausgegrenzt. Bei technischen Problemen wie Server- oder Internetausfälle können Gäste nicht bezahlen. Es drohen Umsatzeinbussen. Nicht zu vergessen: Selbst bei den kleinsten Beträgen fallen für den Verkäufer Kommissionsgebühren an. 

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