Das Coronavirus wirkt sich auch auf die Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung aus. Die Berufslernenden sollen trotz Coronavirus wie in den Vorjahren ihren Lehrabschluss mit einem eidg. Fähigkeitszeugnis bzw. einem eidg. Berufsattest realisieren können. Dies gilt auch für die Berufsmaturität.
Die Verbundpartner der Berufsbildung haben sich am 19. März 2020 auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt. Gesundheit und Schutz stehen auch in der Berufsbildung an oberster Stelle. Die Arbeiten für ein national abgestimmtes und auf die gegebenen Umstände angepasstes Verfahren laufen auf Hochtouren.
Ziel ist es, allen Lernenden der beruflichen Grundbildung im Sommer 2020 die Möglichkeit eines Abschlusses zu gewähren, inklusive Berufsmaturität I und II. Überlappungen ins Schuljahr 2020/2021 sind aus organisatorischen Gründen zu vermeiden.
Die Qualität der Qualifikationsverfahren muss insbesondere auch mit Blick auf die Arbeitsmarktfähigkeit hochgehalten werden. Jedoch sind die Modalitäten und die Organisation der Qualifikationsverfahren in dieser ausserordentlichen Lage unter Einbezug der zuständigen Trägerschaften anzupassen.
Die Verbundpartner (Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt, wie zum Beispiel Travail Suisse) suchen nach entsprechenden Lösungen. Eine verbundpartnerschaftlich zusammengestellte Arbeitsgruppe ist am 19. März 2020 eingesetzt worden. Da Branchen von der gegenwärtigen Krise unterschiedlich betroffen sind, gehen die Verbundpartner davon aus, dass teilweise branchenbezogene Lösungen gefunden werden müssen.
Die Verbundpartner rufen die Akteure der Berufsbildung auf, mit der Durchführung der anstehenden Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung zu warten, bis entsprechende Empfehlungen vorliegen.
Die Verbundpartner werden die Akteure jeweils zeitnah über die Entwicklungen informieren und sie laufend in die Überlegungen einbinden.
(mm/dkl)