Nationalrat schafft Klarheit beim Trinkgeld

Der Nationalrat hat am Montag die Trinkgeld-Motion, die auch von der HGU unterstützt wird, angenommen. Er spricht sich damit für eine klare Regel aus, die freiwilliges Trinkgeld vor einer vermehrten Abgabepflicht bewahrt. Nun ist der Bundesrat gefordert, den verbindlichen Auftrag umzusetzen.

Freiwilliges Trinkgeld gehört den Mitarbeitenden. (Pexels)

Die Motionen von Ständerat Beat Rieder und Nationalrat Vincent Maitre «Das freiwillige Trinkgeld ist nicht Teil des Gehalts» verlangen, freiwillige Trinkgelder vom massgebenden Lohn und vom steuerbaren Einkommen auszunehmen. Dies gilt für Branchen, die den Service in die Preise integriert haben – etwa das Gastgewerbe sowie die Coiffure- und Kosmetikbranche. In diesen Branchen ist das Trinkgeld eine freiwillige Anerkennung der Gäste und der Service ist bereits im Preis enthalten. 

Nachdem im Frühjahr der Ständerat die Motion Rieder angenommen hatte, stimmte ihr nun auch der Nationalrat zu. Das Ziel der gleichlautenden Motion Maitre ist somit ebenfalls erreicht. Beat Imhof, Präsident von Gastrosuisse, sagt: «Der Entscheid ist ein wichtiges Signal für die Mitarbeitenden und die Betriebe. Freiwilliges Trinkgeld gehört den Angestellten. Jetzt muss der Bundesrat den klaren Auftrag des Parlaments umsetzen.» 

Klare Leitplanken für die Umsetzung 

Die Motionen sind eindeutig: Freiwillige Trinkgelder sind in den betroffenen Branchen sowohl von den Sozialversicherungsbeiträgen als auch von der direkten Bundessteuer auszunehmen. Die entsprechenden Anpassungen sollen im AHV-Gesetz und im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer umgesetzt werden. 

Damit schafft das Parlament Rechtssicherheit. Gleichzeitig verhindert es eine Ungleichbehandlung zwischen bar und elektronisch gewährten Trinkgeldern. Der Bundesrat prüfte, digitale Trinkgelder vermehrt abgabepflichtig zu machen. Die Zahlungsart darf nicht darüber entscheiden, ob auf einer freiwilligen Zuwendung Abgaben erhoben werden. Eine klare gesetzliche Regelung schützt zudem vor unnötiger Bürokratie. Betriebe sollen ihre Mitarbeitende nicht umständlich kontrollieren müssen, wie viele Trinkgelder sie erhalten. 

Gemeinsamer Erfolg der betroffenen Branchen 

Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sowie Verbände verschiedener Dienstleistungsbranchen haben sich gemeinsam für die Motionen eingesetzt. Ihr Ziel: Freiwilliges Trinkgeld soll vollständig bei den Mitarbeitenden bleiben. Roger Lang, Leiter Recht und Sozialpolitik bei der Hotel & Gastro Union, sagt: «Der Entscheid schützt die Mitarbeitenden vor Einkommenseinbussen und schafft für alle Beteiligten klare Regeln.» 

Nach der Zustimmung beider Räte liegt der Ball beim Bundesrat. Die unterstützenden Organisationen erwarten eine rasche Gesetzesvorlage, welche den Auftrag der Motion Rieder vollständig und ohne Abschwächung umsetzt. 

(mm)