Der Bundesrat hat den von den Sozialpartnern im Frühjahr 2024 ausgehandelten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für allgemeinverbindlich erklärt. Der neue GAV tritt per 1. Juli 2025 in Kraft und bringt substanzielle Verbesserungen für die angestellten Bäcker, Confiseure und Konditoren in der Schweiz.
Der neue Bäcker-GAV tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
«Mit dem neuen GAV machen wir einen grossen Schritt in die richtige Richtung, um unser Gewerbe wieder attraktiver zu gestalten», erklärt Pirmin Corradini, Präsident des Berufsverbands Bäckerei & Confiserie Schweiz. Der Berufsverband ist Teil der Arbeitnehmerorganisation Hotel & Gastro Union, die sich für verbesserte Arbeitsbedingungen für Lernende, Ungelernte und ausgebildete Fachkräfte einsetzt.
Die Mindestlöhne steigen deutlich und werden künftig automatisch der Teuerung angepasst. Mitarbeitende ohne anerkannte Berufsausbildung erhalten neu mindestens 3’670 Franken pro Monat. Auf Stufe EBA liegt der Mindestlohn bei 3’900 Franken, auf Stufe EFZ bei 4’400 Franken. Fachkräfte mit bestandener Berufsprüfung verdienen mindestens 5’350 Franken. Neu sind auch Lernende dem GAV unterstellt. Je nach Lehrjahr profitieren sie von Mindestlöhnen zwischen 880 und 1’400 Franken sowie einem 13. Monatslohn.
Künftig besteht ein klarer Anspruch auf zwei Ruhetage pro Woche. Mindestens ein ganzer Ruhetag pro Woche ist verbindlich; der zweite kann auch in zwei halben Tagen bezogen werden. Darüber hinaus ist eine Vier-Tage-Woche im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber möglich. Pro Kalenderjahr sind zudem zwölf zusammenhängende Ruhetage an Samstagen und Sonntagen zu gewähren. Eine anderslautende einzelarbeitsvertragliche Vereinbarung ist erlaubt.
Pirmin Corradini, Präsident Berufsverband Bäckerei & Confiserie
Zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben verpflichtet der GAV die Arbeitgeber, den Dienstplan zwei Wochen im Voraus für einen Zeitraum von zwei Wochen zu erstellen und den Mitarbeitenden bekannt zu geben.
Für Arbeitszeiten zwischen 22.00 Uhr und 03.00 Uhr wird neu ein Nachtzuschlag von 25 Prozent ausbezahlt – unabhängig vom Ausbildungsstatus. Auch Lernende sowie Mitarbeitende ohne anerkannten Berufsabschluss haben Anspruch auf diesen Zuschlag.
Die Arbeitszeiterfassung wird zur Pflicht. Die Zeiterfassung kann durch den Arbeitgeber oder durch den Mitarbeitenden selbst vorgenommen werden. Die andere Partei hat die Korrektheit Ende Monat durch eine Unterschrift zu bestätigen.
Finanziert werden eidg. Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen, Diplomlehrgänge, Berufsbildnerkurse, Mitarbeiterführungskurse und Sprachkurse.
Mit dem neuen Gesamtarbeitsvertrag wird ein starkes Zeichen für faire Arbeitsbedingungen und die Zukunftsfähigkeit der Branche gesetzt.
(rup)