Es kommt vor, dass Arbeitgeber oder auch Wohnungsvermieter einen Strafregisterauszug verlangen. Was ist das überhaupt, und wie kommt man dazu?
Jemandem eine verantwortungsvolle Aufgabe zu übertragen oder eine Wohnung zu vermieten, ist Vertrauenssache. Doch nicht alle Arbeitgeber und Vermieter möchten ihr Vertrauen blind verschenken. Sie wollen wissen, ob ihr Gegenüber unbescholten und ohne kriminelle Vergangenheit ist. Ein Auszug aus dem Schweizer Strafregister bringt diesbezüglich Klarheit. In dem für Privatpersonen bestimmten Auszug sind sämtliche Verurteilungen wegen Verbrechen oder Vergehen über einen bestimmten Zeitraum hinweg aufgelistet.
Den Strafregisterauszug kann man entweder am Postschalter oder online über die Website des Bundesamts für Justiz bestellen. Die Kosten für so einen Auszug belaufen sich auf 17 Franken. Braucht man den Strafregisterauszug für eine ausländische Behörde – zum Beispiel, um ein Visum beantragen zu können –, muss der Auszug beglaubigt werden. Dafür sind zusätzlich noch 20 Franken zu bezahlen.
Neben dem so genannten Privatauszug gibt es noch den Sonderprivatauszug. In diesem erscheinen nur Verurteilungen, die der betroffenen Person etwas verbieten. Etwa einen bestimmten Beruf auszuüben, mit bestimmten Personen Kontakt aufzunehmen oder bestimmte Gebiete zu betreten.
Es gibt Internetseiten, die vorgeben, dass man über sie Strafregisterauszüge bestellen könne. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollte man den Strafregisterauszug online nur über die Website des Bundesamts für Justiz bestellen.
(Riccarda Frei)