Die SHL Schweizerische Hotelfachschule Luzern hat per Schuljahr 2020/21 das Eintrittsalter von 20 auf 18 Jahre heruntergesetzt.
Nebst der Anpassung des Eintrittsalters können sich zukünftig Berufsleute mit entsprechenden Fachausweisen von maximal zwei Fachsemestern plus den dazugehörigen Praktika des Bildungsgangs «Dipl. Hôtelière-Restauratrice / Hôtelier-Restaurateur HF» dispensieren lassen. Bisher war die Dispensation von einem Semester inklusive Praktikum möglich.
Den SHL Bildungsgang «Dipl. Hôtelière-Restauratrice / Hôtelier-Restaurateur HF» kann neu besuchen, wer über ein einschlägiges Fähigkeitszeugnis oder einen Abschluss der Sekundarstufe II (Maturität) verfügt und 18 Jahre alt ist. Die Herabsetzung des Eintrittsalters von 20 auf 18 Jahre hat einen guten Grund: «Der Trend geht hin zur immer früheren Einschulung von Kindern. Als Folge davon, sind diese auch früher mit der Erstausbildung oder dem Gymnasium fertig als dies noch vor 10 Jahren der Fall war», kommentiert SHL Direktorin Christa Augsburger die Änderung der Aufnahmebedingungen. Schulabgänger mit Matura sind heut-zutage beispielsweise in der Regel zwischen 18 und 19 Jahren alt – und zielstrebig. «Zwei oder gar drei Zwischenjahre vor Studienstart anderweitig zu planen, ist für die meisten Lehrabgänger und Maturanden nicht interessant. Sie wollen vorwärts machen und an ihrer Karriere arbeiten», so Christa Augsburger weiter.
Der frühere Einstieg ins Studium hat logischerweise auch zur Folge, dass die SHL Studieren-den das Diplom «Dipl. Hôtelière-Restauratrice / Hôtelier-Restaurateur HF» allenfalls bereits mit 23 Jahren übergeben bekommen. Dazu Christa Augsburger: «Wir sind uns dessen voll und ganz bewusst und begleiten unsere Studierenden in punkto Studien- und Karriereplanung intensiv.» Sorgen um die jüngeren Absolventinnen und Absolventen macht sich Christa Augsburger jedoch nicht: «Die jungen Persönlichkeiten, die sich an der SHL einschreiben, wissen in der Regel sehr genau, welche Ziele sie anstreben. Ein, zwei Jahre früher mit unserer Management Ausbildung fertig zu sein, wird sie daran nicht hindern.»
Gute Neuigkeiten birgt die überarbeitete SHL Schulordnung nicht nur für jüngere Interessenten, sondern auch für Berufsleute mit Zusatzlehre in der Hotellerie und Gastronomie absolviert haben. Studierende, die über abgeschlossene gastgewerbliche Grundbildungen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnissen (EFZ) verfügen, können sich neu von maximal zwei der drei Semester «Küche», «Restauration» und «Front Office» sowie von deren Fachpraktika dispensieren lassen. Christa Augsburger macht ein Beispiel: «Ein Koch, der auch eine Zusatz-lehre als Restaurationsfachmann gemacht hat, kann direkt im Semester 3 einsteigen. Sofern er dies will.»
(mm/ade)