Gemäss dem Entscheid des Bundesgerichts ist neu eine doppelt so grosse Rendite für die Immobilienbesitzer zulässig wie heute.
In seinem Urteil vom 26. Oktober 2020 (4A 554/2019) ändert das Bundesgericht die Berechnung des zulässigen Anfangsmietzinses von Wohn- und Geschäftsräumen anhand der Nettorendite. Als zulässig gilt künftig ein Ertrag, der 2 Prozent über dem Referenzzinssatz liegt (solange der Referenzzinssatz 2 Prozent oder weniger beträgt). Das entspricht mehr als einer Verdopplung der Rendite gegenüber der bisherigen Rechtsprechung. Ein Berechnungsbeispiel des Mieterinnen- und Mieterverbands (MV) zeigt, wenn die Miete bisher 1345 Franken monatlich betragen dürfte, wäre bei einer Nettorendite von 3,25 Prozent hingegen ein monatlicher Mietzins in Höhe von 1979 Franken zulässig.
«Pikant ist, dass der Entscheid des Bundesgerichtes knapp zwei Wochen vor der Wintersession des Parlaments fällt, wo der Ständerat die Initiative des FDP-Immobilienvertreters Olivier Feller debattieren wird», sagte Mieterpräsident Carlo Sommaruga. Die Initiative fordert ebenfalls eine massive Erhöhung der Rendite von Vermieterseite. Ein Vorstoss, den der MV heftig bekämpft. Der Verband hat bereits angekündigt, dass er, falls die Initiative der Immobilienlobby durchkommt, das Referendum ergreifen wird, um diese massiven Verschlechterungen für die Mieterseite zu bekämpfen.
Ebenfalls offen ist im Ständerat ein anderer Entscheid. Nämlich jener, ob die Geschäftsmieten während des Lockdowns um 60 Prozent gesenkt werden müssen. Im Sommer sagte der Ständerat dazu noch Ja. Doch kürzlich lehnte die Rechtskommission des Ständerates das Gesetz dazu ab und empfahl dem Rat Nichteintreten. Der MV kritisiert dies scharf. Auch die sechs Sozialpartner des L-GAV (Hotel & Gastro Union, Unia, Syna, Gastrosuisse, Hotelleriesuisse und SCA) fordern den Ständerat auf, dem Mieterlass zuzustimmen.
(Mario Gsell)