Vor drei Jahren hat das Stimmvolk die Initiative «Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen!» angenommen. Anfang Jahr sind die entsprechenden Gesetzesbestimmungen in Kraft getreten.
Die Initianten hatten gefordert, dass in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent keine neuen Zweitwohnungen mehr bewilligt werden. Nach längerem Streit im National- und Ständerat, wie denn diese Initiative genau umzusetzen sei, hat der Bundesrat nun auf Anfang Jahr das Zweitwohnungsgesetz und die entsprechenden Verordnungen in Kraft gesetzt.
Das sind die wichtigsten Bestimmungen:
Der Zweitwohnungsanteil wird für jede Gemeinde vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) ermittelt, indem die Daten des eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregisters mit dem Einwohnerregister verknüpft werden. (nim)