Nationalrat lehnt Verlängerung des Beherbergungssatzes ab

Der Nationarat hat am Dienstag den Vorschlag des Bundesrates abgelehnt, den Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsleistungen um weitere acht Jahre bis Ende 2035 zu verlängern. Hotelleriesuisse nimmt diesen Entscheid mit Unverständnis zur Kenntnis.

Für die Beherbergungsbranche gilt derzeit ein reduzierter Mehrwertsteuer-Sondersatz. (Bild Hotelleriesuisse)

«Dieser Entscheid steht im Widerspruch zum bisherigen politischen Prozess», schreibt der Branchenverband Hotelleriesuisse in einer Mitteilung. Mit der Annahme der Motion von Ständerätin Esther Friedli «MWST-Sondersatz. Planungssicherheit für den Tourismus» habe das Parlament dem Anliegen nach mehr Planungssicherheit für den Tourismus bereits klar zugestimmt. Mit dem Vorstoss wurde der Bundesrat beauftragt, eine gesetzliche Grundlage auszuarbeiten, damit der heute bis Ende 2027 befristete MWST-Sondersatz für Beherbergungsleistungen über 2027 hinaus weitergeführt werden kann. Der Bundesrat ist diesem Auftrag nachgekommen und hat dem Parlament einen entsprechenden Gesetzesvorschlag unterbreitet. Dieser sieht vor, den Sondersatz von 3,8 Prozent für Beherbergungsleistungen befristet um acht Jahre bis Ende 2035 zu verlängern.

«Widersprüchliche Signale aus dem Parlament»

Gemäss Hotelleriesuisse sendet der Entscheid ein widersprüchliches Signal an die Beherbergungsbranche und den Tourismusstandort Schweiz. «Einerseits wurde mit der Motion Friedli anerkannt, dass der Tourismus Planungssicherheit braucht», schreibt der Verband. Andererseits werde nun die konkrete gesetzliche Grundlage abgelehnt, die genau diese Planungssicherheit schaffen soll. «Der MWST-Beherbergungssatz ist ein wichtiges Instrument für eine standortgebundene Branche, die ihre Leistungen in der Schweiz erbringt, aber im internationalen Wettbewerb steht», erklärt Christian Hürlimann, Direktor von Hotelleriesuisse. «Wir appellieren nun an den Ständerat, diese Inkonsistenz zu korrigieren und der Weiterführung des Beherbergungssatzes zuzustimmen.»

Wettbewerbsfähigkeit sichern

Die Schweizer Beherbergungsbranche stehe unter hohem Wettbewerbsdruck, schreibt Hotelleriesuisse weiter. Gäste würden heute über digitale Plattformen buchen, Preise innert Sekunden vergleichen und sensibel auf Preisunterschiede reagieren. «Werden Preise zu stark erhöht, drohen unmittelbar weniger Buchungen, eine tiefere Auslastung und damit letztlich geringere Erträge», heisst es in der Mitteilung. Dabei dürfe nicht vergessen gehen, dass die Schweiz nicht nur im Luxussegment operiert: «Viele Betriebe sind 3-Sterne-Betriebe, Familienbetriebe oder KMU mit begrenzter Preissetzungsmacht. Steuererhöhungen können sie deshalb nicht ohne Weiteres auf die Gäste überwälzen.» Gleichzeitig würden sie direkt mit ausländischen Destinationen konkurrieren, die oftmals von tieferen Kostenstrukturen und ebenfalls reduzierten Mehrwertsteuersätzen profitieren.

Als Nächstes berät der Ständerat die Vorlage.

(mm/ahü)