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«Ohne L-GAV wäre Schluss mit fast gratis Weiterbildung»

Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) beinhaltet ein Weiterbildungskonzept. Viele Kurse und Weiterbildungen werden subventioniert. Wer davon profitieren kann und wie das genau läuft, sagt Jonas Schmid von der Hotel & Gastro Formation Schweiz in Weggis.

Jonas Schmid ist Leiter Subventionen bei der Hotel & Gastro Formation Schweiz in Weggis. (ZVG)

Jonas Schmid, welche Weiterbildungen werden subventioniert?
Jonas Schmid
: Es werden aktuell über 20 verschiedene Aus- und Weiterbildungenin der Hotellerie und Gastronomie über den L-GAV mitfinanziert. Das Angebot reicht von Basisbildung über Weiterbildung, Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen bis hin zur höheren Fachschule. Eine Übersicht bietet die neue Webseite weiterbildung-inklusive.ch. 

Weshalb werden diese Weiterbildungen subventioniert?
Damit setzen die Sozialpartner ein starkes Signal gegen den Fachkräftemangel in der Branche, denn der Bedarf an gut ausgebildeten Mitarbeitenden ist ungebrochen gross. Zudem möchte man den Menschen auch etwas zurückgeben, indem man ihnen solche tollen Angebote unterbreitet. 

Wie hoch sind diese Subventionen?
Die Beiträge sind abhängig von der ausgewählten Aus- und Weiterbildung. Die Unterstützungen variieren zwischen 250 Franken und 15 200 Franken. 

Wie kommt ein Gastgewerbler zu diesen Subventionen?
Auf allen Anmeldeformularen der vom L-GAV mitfinanzierten Aus- und Weiterbildungen wird nach der L-GAV-Unterstellung gefragt. Beantworten die Angemeldeten eine dieser Fragen mit Ja, erhalten sie automatisch die Unterlagen von der Hotel & Gastro Formation Schweiz, damit sie die L-GAV-Finanzierung beantragen können. Einzig bei den EFZ-Nachholbildungen müssen sich die interessierten Personen direkt bei uns melden. 

Wer kann von diesen Weiterbildungen profitieren? 
Alle Mitarbeitenden, deren Betrieb zum Zeitpunkt der Anmeldung zu einem Aus- oder Weiterbildungslehrgang zwingend dem L-GAV des Gastgewerbes unterstellt ist, können für bewilligte Lehrgänge eine finanzielle Unterstützung beantragen. Pro Jahr und Betrieb erhält eine nicht zwingend dem L-GAV unterstellte Person, zum Beispiel Betriebsleitende und deren Familienangehörige, ebenfalls Zugang zum Angebot. Personen, die bis sechs Monate vor der Anmeldung noch in einem gastgewerblichen Betrieb angestellt waren, können unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls von der L-GAV-Finanzierung profitieren. 

Weshalb nur Mitarbeitende, die dem L-GAV im Gastgewerbe unterstehen?
Das Aus- und Weiterbildungsprojekt des L-GAV wird von der Branche selber solidarisch über die vom L-GAV eingezogenen Vollzugsbeiträge von jährlich 89 Franken pro Betrieb und Mitarbeitenden finanziert. Somit ist klar, dass nur Personen profitieren können, die dem L-GAV unterstellt sind. 

Warum soll ein Mitarbeiter eine Weiterbildung machen?
Gut ausgewählte Weiterbildungen sind immer ein Gewinn: Sie bringen die Teilnehmenden beruflich und privat in ihrer Haltung und Entscheidungsfindung weiter und vertiefen die fachliche Expertise.

Warum soll ein Chef seine Mitarbeitenden in eine Weiterbildung schicken?
Der Arbeitgeber stärkt damit das Selbstvertrauen und die Motivation seiner Mitarbeitenden. Zudem sind wir überzeugt davon, dass auch die Betriebe vom erlernten Wissen und von den gemachten Erfahrungen profitieren. Wir schaffen eine klassische Win-win-Situation. Bei den meisten finanzierten Weiterbildungen gilt der Kurs- und Prüfungsbesuch als Arbeitszeit. Mitarbeitende müssen keine Ferien- oder freien Tage einsetzen. Und den Arbeitgebern wird eine Tagespauschale zwischen 100 und 163 Franken erstattet.

Gibt es nach einer Weiterbildung auch mehr Lohn?
Teilweise schreibt dies der L-GAV sogar vor: Erfolgreiche Progresso-Absolventen erhalten einen um 200 Franken höheren Mindestlohn von 3675 Franken. Und nach bestandener Berufsprüfung liegt der Mindestlohn in unserer Branche bei 4910 Franken. 

«Die Arbeitgeber erhalten eine Lohnausfallentschädigung.»
 

Ist dieses Weiterbildungsprogramm für die Branche wichtig?
Selbstverständlich! Gut ausgebildete Mitarbeitende bilden das Fundament unserer Branche.

Was würde eigentlich mit diesem Weiterbildungsprogramm passieren, wenn es den L-GAV nicht mehr gäbe?
Dann würde dieses Weiterbildungsprogramm eingestellt. Jedoch könnten alle Personen mit einer bereits bewilligten Anmeldung für eine L-GAV-subventionierte Weiterbildung diese noch zu Ende führen. 

Wie viele Personen nehmen jährlich an einer subventionierten Weiterbildung teil?
In den letzten Jahren waren es zwischen 500 und 700 Personen pro Jahr. 2019 haben wir zum ersten Mal die Tausender-Grenze geknackt mit 1276 bewilligten Anträgen.

Sind das viele oder wenige?
Unsere Zielsetzung ist, dass sich pro Jahr mindestens ein Prozent der Mitarbeitenden in der Branche mit einem L-GAV subventionierten Angebot weiterbildet. Bei rund 200 000 Mitarbeitenden sprechen wir also von 2000 Personen.

(Interview Mario Gsell)