Mit vier zu einer Stimme hat sich das Bundesgericht letzte Woche gegen Deklarationen wie «veganes Schwein» oder «planted Chicken» entschieden.
Seit 2020 produziert Planted Foods, ein Spin-off der ETH Zürich, in Kemptthal/Zh pflanzenbasierte Alternativen zu Fleisch. Diese kamen als «planted.chicken» auf den Markt – um nur ein Beispiel zu nennen. Weil Begriffe wie «pflanzenbasiertes Güggeli» oder «veganes Schwein» die Konsumentinnen und Konsumenten täuschen könnten, verfügte das Kantonale Labor im Jahr 2021, dass diese nicht mehr verwendet werden dürften. Dagegen erhob Planted Foods beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Einsprache. Dieses gab dem Produzenten im Dezember 2022 Recht. Das Eidgenössische Departement des Innern Edi zeigte sich mit der Interpretation der lebensmittelrechtlichen Vorschriften durch das Gericht nicht einverstanden und legte Beschwerde ein. Definiert wird die korrekte Deklaration durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Artikel 3.2 des Informationsschreibens 2020/3 über vegane und vegetarische Alternativen zu Lebensmitteln tierischer Herkunft definiert: Die Nennung der Tierart wie «Rind», «Kalb» oder «Thunfisch» ist nicht erlaubt, auch wenn diese mit einem Hinweis auf die pflanzliche Herkunft ergänzt werden. Somit sind Bezeichnungen wie veganes Rinderfilet, Kalbswurst auf Sojabasis oder vegetarischer Thunfisch nicht zulässig. Mit seinem Entscheid hat das Bundesgericht nun Rechtssicherheit geschaffen. Der genaue Wortlaut des Urteils soll in den nächsten Tagen folgen.
Begriffe wie «vegane Wurst» oder «pflanzenbasiertes Steak» sind weiterhin erlaubt. Über die Bücher muss nun auch der Walliser Staatsrat. Denn der Grosse Rat nahm im Dezember 2024 eine Motion an und beauftragte ihn, die Werbung für pflanzliche Lebensmittel, die Namen von typischen Fleischwaren tragen, per Gesetz zu verbieten. Gemäss Motion zählen dazu auch Steak, Filet und Wurst.
(Gabriel Tinguely)
bger.ch, Stichwort Fleisch