Das Bundesgericht hat festgelegt, dass Begriffe wie «Chicken» oder «Duck» nur für Produkte tierischen Ursprungs verwendet werden dürfen.

Neue Bezeichnungen verhindern Verwechslungen mit Fleisch. (Planted)
Bis spätestens Ende März benennt Planted, Herstellerin von pflanzenbasierten, proteinreichen Produkten mit einer fleischigen Textur, seine Produkte um. Damit erfüllt das Unternehmen ein 2025 gefälltes Urteil des Bundesgerichts. Daher heisst das bisherige «planted.chicken» neu «Planted Nature». Aus «planted.chicken Jerusalem Style» wird «Planted Oriental» und «planted.chicken Crispy Strips» verkürzt sich zu «Planted Crispy Strips». Wie das Unternehmen betont, betreffen diese Anpassungen ausschliesslich den Schweizer Markt.
Auch jenseits der Landesgrenzen wurde eifrig über die Verwendung fleischspezifischer Begriffe für die Benennung pflanzlicher Produkte verhandelt. Das Europaparlament wollte, dass «Steak», «Burger» oder «Wurst» ausschliesslich in Zusammenhang mit Tierprodukten verwendet werden dürfen. Der Bundesverband für Alternative Proteinquellen Balpro befürchtete bei einem Verwendungsverbot dieser Begriffe einen Schaden von 250 Millionen Euro.
Nach Verhandlungen mit Vertretern des EU-Parlaments und dem Rat der 27 EU-Länder ist nun klar: Begriffe wie Tofu-Wurst, Veggie-Burger und Saitan-Schnitzel bleiben erlaubt. Hingegen ist es in der EU nicht mehr zulässig, pflanzenbasierte Produkte nach Fleischarten oder -stücken zu benennen. Produktbezeichnungen wie beispielsweise Karotten-Speck, Tofu-Rippchen oder Veggie-Hühnerschenkel werden verboten.
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