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Kredite werden nicht erlassen

Ein Rückzahlungserlass für Covid-Kredite ist nach wie vor nicht vorgesehen. Hotelleriesuisse zeigt sich dank der Härtefallklausel trotzdem zufrieden.

An der Wintersession vom 30. November berät sich das Parlament ein zweites Mal zum Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz. (Keystone-SDA)

Das im Volksmund als Covid-Kreditgesetz bekannte Gesetz heisst eigentlich Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz. Bei der Kreditvergabe der Banken und der Postfinance bürgen erst die vier Bürgschaftsgenossenschaften für die Kredite. Danach folgt der Bund.  

Aus der Not heraus entstanden

Das Covid-Kreditgesetz wurde ursprünglich als Notverordnung erlassen und war bis zum 25. September begrenzt. Aufgrund der anhaltend prekären Lage hat der Bundesrat nun beschlossen, das Gesetz ins ordentliche Recht zu überführen und hierzu bereits am 18. September einen Gesetzesentwurf vorgelegt. 

Der Nationalrat wiederum hat diese Vorlage ein erstes Mal an der Sondersession vom 30. Oktober beraten und stimmt dem Bundesrat in den meisten Punkten zu. Das bedeutet unter anderem: Die Kredite sind nach wie vor nicht zinsfrei und müssen zurückgezahlt werden. Doch der zeitliche Rahmen, den Kreditnehmende für das Zurückzahlen haben, soll sich  ändern. 

Frist für Rückzahlung verlängert

Nationalrat Cédric Wermuth sagte dazu: «Fünf Jahre sind nach den ersten Rückmeldungen, die wir auch in der Kommission hatten, für sehr viele wahrscheinlich doch sehr knapp. Insbesondere, da sich jetzt eine langfristige Krise abzeichnet.»  Neu haben Kreditnehmende deshalb acht Jahre Zeit dafür. Hotelleriesuisse wäre es angesichts der historischen Krise in der Hotellerie lieber gewesen, die Kredite wären in Härtefällen ganz erlassen worden. 


«Wir fordern Härtefallhilfen für die Hotellerie in der Höhe von 500 Mio. Franken.»


 «Anders als in anderen Branchen, die lagerfähige Produkte anbieten, können Umsätze in der Hotellerie und auch im Tourismus nicht zurückgewonnen werden», erläutert Samuel Bangerter, Fachspezialist Arbeit, Bildung und Politik von Hotelleriesuisse. Deshalb habe der Verband ursprünglich den Erlass einfacher Covid-Kredite gefordert. «Zwar hat das Parlament die ursprüngliche Forderung nach Krediterlassen nicht direkt übernommen», sagt Bangerter, und ergänzt, «aber sinngemäss mit der Härtefallklausel zu unserer Zufriedenheit. Allerdings müssen deren Finanzmittel noch aufgestockt werden.»

(Désirée Klarer)


Härtefallklausel

Bei der Härtefallklausel handelt es sich um den Artikel 12 im Covid-19-Gesetz. Dieser sieht vor, dass unter anderem Dienstleister der Reisebranche sowie touristische Betriebe in Härtefällen finanziell unterstützt werden sollen. Ein Härtefall liegt vor, wenn der Jahresumsatz unter 60 Prozent des mehrjährigen Durchschnitts liegt. Voraussetzung ist, dass Firmen vor der Krise überlebensfähig waren. Der Bundesrat hat für diese Hilfe 200 Mio. Franken vorgesehen.


Informationen 

www.hotelleriesuisse.ch
www.parlament.ch