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Ferienorte in den Bergen lehnen neue Zweitliegenschaftensteuer ab

Die Konferenz der Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten von Tourismusorten im Berggebiet spricht sich gegen eine Objektsteuer auf Zweitwohnungen aus. Sie warnt, dass der geplante Systemwechsel mit der Abschaffung des Eigenmietwerts zu erheblichen Steuerausfällen für die betroffenen Gemeinden führen würde.

Soglio im Bergell. (Schweiz Tourismus)

Die Konferenz beschloss einstimmig die Nein-Parole für die Volksabstimmungen vom 28. September, wie die Konferenz der Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten von Ferienorten im Berggebiet mitteilt. Bei der Abstimmung geht es um die Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften und, damit gekoppelt, um die Abschaffung des Eigenmietwertes.

Bei einer Annahme würden die Einnahmeausfälle im Kanton Graubünden für die Gemeinden auf rund 30 Millionen Franken und im Kanton Wallis auf rund 22 Millionen Franken geschätzt, schreibt die Konferenz. Zu den direkten Steuerausfällen kämen rückläufige Aufträge für das Baugewerbe, weil der Anreiz zur Renovation von Gebäuden wegfalle.

Die neue Objektsteuer müsse zudem noch auf kantonaler und kommunaler Ebene eingeführt werden, was Unstimmigkeiten zwischen Einheimischen und Zweitwohnungsbesitzenden auslösen könnte, so die Konferenz.

Der Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften soll es den Kantonen ermöglichen, die durch die Abschaffung des Eigenmietwerts entstehenden Mindereinnahmen zu kompensieren. Die neue Objektsteuer ist dem obligatorischen Referendum unterstellt. Ende des vergangenen Jahrs beschlossen die eidgenössischen Räte, dass der Eigenmietwert bei selbst bewohnten. Erst- und Zweitliegenschaften wegfallen soll. 

(mm/ade)