Trinkgeld – eine eigene Währung

Die Gastkolumne von Sara Stalder, Geschäftsleiterin Konsumentenschutz.

Das Essen war gut, die Bedienung aufmerksam und freundlich – ich runde den Rechnungsbetrag gerne etwas auf. Das gehe leider nicht, sagt die Angestellte, welche mir das Bezahlgerät entgegenstreckt: Der Chef wolle nicht, dass das Trinkgeld über die Kreditkarte bezahlt werde. Es würden ihm dadurch Mehrkosten entstehen. Vielleicht, mutmasse ich, weil das Trinkgeld nun in der Buchhaltung auftaucht? Die Frage, ob Trinkgeld zum Lohn gehört, wird ja zurzeit in Bundesbern diskutiert. Trinkgeld ist ein zwiespältiges Thema. Für die Angestellten ist es unbefriedigend, denn ein Teil ihres Lohnes wird so zum «Leistungslohn». Natürlich ist es schön, wenn eine zuvorkommende Bedienung honoriert wird. Doch es ist auch willkürlich und nicht fair, weil damit ein ohnehin tiefer Lohn aufgebessert werden muss. Auf diesen inoffiziellen Lohnanteil ist zudem immer weniger Verlass, weil Kartenzahlung das Bargeld verdrängt. Und nein, es ist auch keine gute Lösung, dass man als Kundin auf dem Kartenlesegerät zuerst die Frage nach dem Trinkgeld wegdrücken muss – ich denke da konkret an eine Selbstbedienungs-Restaurantkette. Ich muss das Essen selbst holen, soll aber das Einkassieren mit einem Trinkgeld honorieren – das geht mir doch zu weit. Als Gast ist man oft unsicher, wie viel Trinkgeld angemessen ist. Und es ist selten klar, wer vom Zustupf profitiert – ist es nur der Servicemitarbeiter, bekommt auch die Köchin einen Anteil, und was ist mit der Putzkraft? Sie sind schliesslich alle wichtig, damit der Betrieb gut läuft. Wie wäre es, wenn auf der Karte ein Hinweis stünde, wie der Betrieb es mit dem Trinkgeld handhabt? Was denken Sie?

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