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Kantone passen Quarantänefrist an

Bereits 15 Kantone haben die Quarantänefrist von zehn auf sieben Tage gekürzt. Damit folgen diese den Empfehlungen des BAG. In Bern läuft die Anpassung der Prozesse.

Die Quarantänefrist wurde auch im Kanton Wallis von zehn auf sieben Tage verkürzt. Im Bild: Zermatt. (ZVG)

Am letzten Tag des Jahres hatte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) den Kantonen vorgeschlagen, die Dauer der Quarantäne für Personen, die mit einer infizierten Person engen Kontakt hatten, von zehn auf sieben Tage zu verkürzen. Mit der Verkürzung sollten die Auswirkungen der Quarantänemassnahmen auf die Gesellschaft abgemildert werden. Die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft in vielen Bereichen sollte so gewährleistet und Personalengpässen verhindert werden.

In den Kantonen Tessin und Genf gilt die Anpassung bereits seit Samstag. In den Kantonen Waadt, Basel-Stadt, Wallis, Jura sowie in den Kantonen Freiburg und Zürich trat das neue Regime heute Montag in Kraft. Am Montag teilten die Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen-und -direktorenkonferenzen mit, dass Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Zug und Luzern ebenfalls ab sofort den entsprechenden BAG-Empfehlungen folgen würden. Und der Kanton Neuenburg verkürzte ebenfalls die Quarantänedauer. Noch kein entsprechender Entscheid ist im Kanton Aargau gefallen, wie es auf Anfrage hiess. Auch im Kanton Bern steht noch eine offizielle Bestätigung der Verkürzung der Quarantänezeit aus.

Kritik aus Solothurn

Die Solothurner Kantonsärztin Yvonne Hummel erklärte am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, Solothurn werde vorerst keine Änderungen der Quarantäneregeln vornehmen. Die Isolations- und Quarantäneregeln würden auf nationaler Ebene detailliert geregelt. Eine Änderung der Isolations- und Quarantäneregeln müsse deshalb auch auf nationaler Ebene durch den Bundesrat angepasst werden, so Hummel.

«Für die vom BAG vorgeschlagenen Quarantäneregeln (u. a. Verkürzung der Quarantänedauer, bzw. Einschränkung der Kontaktpersonen auf Familienmitglieder) fehlen medizinisch-wissenschaftliche Daten, um dieses Vorgehen aktuell vertreten zu können», sagte die Solothurner Kantonsärztin weiter.Es bestünden bisher keine zuverlässigen wissenschaftlichen Daten, die eine verkürzte Ansteckungsfähigkeit von infizierten oder potenziell infizierten Personen dokumentierten. Bei Einführung von verkürzten Quarantäneregeln bestehe ein hohes Risiko, dass sich die epidemiologische Lage rasch verschlechtere, erklärte Hummel laut der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

(mm/dkl)