Der Bundesrat hat im Kampf gegen die Pandemie neue Massnahmen ergriffen. Ungeimpfte müssen draussen bleiben, für alle
anderen gelten 2G oder 2G plus. Die Kurzarbeit wird verlängert.
Die neuen Massnahmen, die seit dem 20. Dezember gelten, treffen das Gastgewerbe hart. Der Zugang zu Innenräumen ist künftig nur noch Geimpften und Genesenen gestattet. Dort, wo getrunken und gegessen wird, besteht zudem eine Sitz- und Maskenpflicht. An Orten, an denen dies nicht möglich ist, müssen Gäste und Kunden zusätzlich einen negativen Covid-Test vorweisen können (2G plus). Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser Testpflicht ausgenommen.
Betriebe und Veranstaltungen, die der 2G-Regel unterstehen, können freiwillig 2G plus anwenden und dafür auf die Masken- und die Sitzpflicht verzichten. Für Bars und Clubs, also Orte, an denen Konsumieren im Sitzen nicht möglich ist, ist 2G plus obligatorisch. Um diese, von den neuen Massnahmen besonders stark betroffenen Betriebe zu entlasten, hat der Bundesrat beschlossen, die Kurzarbeitsentschädigungen bis zum 31. März 2022 zu verlängern
Für Veranstaltungen draussen bis 300 Personen gilt weiterhin die 3G-Regel. Private Treffen wiederum sind auf zehn Personen beschränkt, falls eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist. Sind alle geimpft oder genesen, dürfen sich im privaten Umfeld bis zu 30 Personen treffen. Hotels sind von der 2G-Pflicht ausgenommen. Hier gilt stattdessen 3G und eine allgemeine Maskentragepflicht. Ausserdem gilt erneut eine Homeoffice-Pflicht. Eine Lockerung gab es einzig bei Reisenden. Nach Konsultation der Kantone hat der Bundesrat beschlossen, dass diese nur noch einen Test vorweisen müssen. Der zweite, vier bis sieben Tage nach der Einreise, entfällt. Die Massnahmen sind vorerst bis zum 24. Jauar 2022 befristet.
Alle Massnahmen im Überblick gibt es hier.
(Désirée Klarer)