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Bundesrat beschliesst erneut restriktive Massnahmen für das Gastgewerbe

Alain Berset hatte es anfangs Woche bereits angekündigt: Um der Coronapandemie Herr zu werden, hat er die Massnahmen verschärft. Damit ändert sich die Situation für die Gastronome erneut zum Negativen.

Restaurants und Clubs steht es frei, die 2G-Regel anzuwenden. Tun sie es nicht, müssen Gäste und Mitarbeitende eine Maske tragen. (ZVG)

Der Bundesrat zieht die Schraube an. Die Verschärfungen treten am Montag, 6. Dezember in Kraft und gelten bis vorerst am 24. Januar. Mit Ausnahme der neuen Einreisebestimmungen. Diese treten bereits am Samstag in Kraft. Nachfolgend die Massnahmen im Überblick.

Ausweitung der Maskenpflicht: Die Maskenpflicht gilt drinnen neu überall dort, wo auch die Zertifikatspflicht gilt. Davon ausgenommen sind private Treffen.

Sitzpflicht in Restaurants und 2G-Regel: Im Restaurant und in Clubs wird eine Sitzpflicht beim Essen und Trinken erlassen. Es steht den Betrieben frei, stattdessen die 2G-Regel anzuwenden. Dann entfällt die Sitzpflicht. Das Anwenden der 2G-Regel bedeutet, dass nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt erhalten. In Betrieben, die 2G anwenden, entfällt die Maskenpflicht. Dieselbe Option gibt es auch für Veranstaltungen drinnen oder draussen.

Einreisende brauchen PCR-Test: Ab Samstag müssen alle Reisenden (inklusive Genesener und Geimpfter) vor der Einreise in die Schweiz einen PCR-Test machen lassen. Zwischen dem vierten und siebten Tag nach der Einreise folgt ein PCR- oder Antigen-Test. Einreisende müssen die Testkosten selbst tragen. Ungeimpfte Personen dürfen aus Risikoländern oder -regionen ausserhalb des Schengen-Raums zu privaten Zwecken nur noch in Härtefällen einreisen. Betroffen sind namentlich Besuche oder touristische Reisen. Sämtliche Länder werden am Samstag von der Quarantäneliste gestrichen.

Position von Gastrosuisse

«Angesichts der Situation in den Spitälern haben wir Verständnis, dass der Bundesrat weitere Massnahmen beschlossen hat», sagt Casimir Platzer, Präsident von Gastrosuisse. «Wir sind aber erfreut, dass der Bundesrat heute vernünftige Entscheide getroffen hat», sagt Platzer. Gastrosuisse begrüsst unter anderem, dass der Bundesrat alle Länder von der aktuellen Quarantäneliste streicht. Erleichtert ist der Branchenverband insbesondere auch, dass der Bundesrat am Arbeitsplatz auf die Maske setzt. Eine Home-Office-Pflicht hätte der Branche arg zugesetzt. Gastrosuisse begrüsst ferner, dass gastgewerblichen Betriebe zwischen Sitz- und Maskenpflicht einerseits und 2G andererseits wählen können. «Dies wird der Vielfalt des Gastgewerbes gerecht», sagt Platzer. Bar- und Clubbetriebe können durchatmen – eine generelle Sitzpflicht wäre in diesen Bereichen de facto nämlich einer wirtschaftlichen Schliessung des Nachtlebens gleichgekommen.

Die verschlechterte Gesamtlage wird für viele Betriebe des Gastgewerbes wieder zunehmend schwierig. Die neue Virusvariante und die weiteren Verschärfungen haben die Bevölkerung verunsichert, so dass die Stornierungen von Anlässen in den letzten Tagen nochmals deutlich zugenommen haben. Viele Betriebe sehen sich in ihrer Existenz bedroht. «Der Bund muss dringend neue Entschädigungslösungen schaffen, die schweizweit einheitlich umgesetzt werden», sagt Platzer. Viele Betriebe befürchten zudem, dass sie ihren Mitarbeitenden den Lohn nicht mehr bezahlen können.

Das vereinfachte Verfahren bei der Kurzarbeitsentschädigung muss deshalb unbedingt weitergeführt werden. Gastrosuisse fordert zudem, dass die Amortisationen der Covid-Kredite und Rückzahlungsforderungen von Härtefallgeldern gestoppt werden. «Nur so kann verhindert werden, dass unsere Branche erodiert», sagt Platzer.Bereits am Mittwoch verabschiedete die Präsidentenkonferenz einstimmig ein gemeinsames Positionspapier, das weitere Forderungen umfasst.

(mm/dkl)