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Die bilateralen Verträge sind keine Einbahnstrasse

Am 27. September sind Abstimmungen. Eine der Initiativen fordert das Ende der Personenfreizügigkeit. Und damit indirekt auch das Ende der Bilateralen 1.

Bundesrat und Parlament empfehlen die Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung» zur Ablehnung. (Keystone-SDA)

In den Kantonen Neuenburg, Jura und im Tessin sind Mindestlöhne gesetzlich geregelt. Diese liegen in den beiden ersten Kantonen bei gut 20 Franken die Stunde. Im Tessin wiederum stimmte der grosse Rat nach hitziger Debatte um die Einführung einem Mindestlohns zwischen 18.75 und 19.25 Franken zu.

In allen anderen Kantonen fehlen gesetzlich geregelte Mindestlöhne. Glück hat dort, wer in einer Branche arbeitet, die einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstellt ist. Hierzu gehört auch das Gastgewerbe. Bis jetzt. Geht es nach den Initianten der Volksabstimmung «Für eine massvolle Zuwanderung», (Begrenzungsinitiative), dürfte dies bald der Vergangenheit angehören.

Grenzen schliessen, Löhne senken

Die Initianten, namentlich die SVP und die Aktion für eine unabhängige Schweiz (Auns), fordern, dass die Schweiz das Personenfreizügigkeitsabkommen (PFZ) mit der europäischen Union (EU) kündigt.

«Die Kündigungsinitiative ist arbeitnehmerfeindlich.»

Adrian Wüthrich, Präsident, Travail Suisse

Deshalb wird die Initiative von den Gegnern auch Kündigungsinitiative genannt. Travail Suisse, der unabhängige Verband der Arbeitnehmer, zu dem auch die Hotel & Gastro Union gehört, sieht mit der Kündigung der PFZ die guten Rahmenbedingungen für Arbeitnehmende in Gefahr. Präsident Adrian Wüthrich sagt: «Mit der Aufhebung der Personenfreizügigkeit werden die flankierenden Massnahmen und damit der Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen aufs Spiel gesetzt.» Doch auch für die Arbeitgeber wäre die Annahme der Initiative ein Schuss ins eigene Knie.

Denn: Die PFZ ist Teil der Bilateralen 1 und rechtlich mit sechs weiteren, für die Wirtschaft zentralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU verbunden. Das bedeutet: Kündigt die Schweiz die PFZ, riskiert sie damit auch alle anderen Abkommen der Bilateralen 1. Ein Risiko, das die Schweiz laut Bundesrat gerade in der aktuellen Lage nicht eingehen sollte.
Tourismusverbände einen Kräfte Die Bilateralen 1 erhalten wollen auch die neun Tourismusverbände, die sich als «Tourismuskomitee Kündigung Nein» geschlossen gegen die Begrenzungsinitiative einsetzen. Zum Komitee  gehören auch die Arbeitgeberverbände Gastrosuisse und Hotelleriesuisse. Sie befürchten unter anderem, dass der Tourismus in der Schweiz bei Annahme der Initiative aufgrund des geringen Wirtschaftswachstums eine sinkende Inlandsnachfrage zu verkraften hätte. Dass Gäste aus dem Ausland diese Lücke füllen, ist auch ausserhalb der Pandemie höchst unwahrscheinlich.

(Désirée Klarer)


Bilateralen 1

Die Bilateralen 1 bezeichnen ein Vertragspaket mit sieben einzelnen Wirtschaftsabkommen. Wird eines davon durch die Schweiz oder die EU gekündigt, werden automatisch auch die anderen sechs gekündigt. Die Abkommen regeln nebst der Personenfreizügigkeit zum Beispiel auch den Luftverkehr.

Mehr Informationen unter:
www.kuendigung-nein-tourismus.ch
www.travailsuisse.ch