Am Montag hat der Ständerat die Trinkgeld-Motion angenommen. Er setzt sich damit für eine Regelung im Sinne der betroffenen Branchen ein. Als Nächstes ist der Nationalrat am Zug.

(Keystone-SDA)
Trinkgeld gehört den Angestellten: Dafür hat sich am Montag der Ständerat mit 42 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung ausgesprochen und die Motion von Ständerat Beat Rieder 25.4578«Das freiwillige Trinkgeld ist nicht Teil des Gehalts» angenommen. In Branchen, in denen das Trinkgeld bereits im Preis enthalten ist – etwa im Gastgewerbe, in der Coiffure- oder Kosmetikbranche – sollen zusätzliche freiwillige Trinkgelder künftig abgabefrei sein. Beat Imhof, Präsident von Gastro Suisse, sagt: «Endlich schafft das Parlament Rechtssicherheit beim Trinkgeld! Wir begrüssen diesen Entscheid.»
Heute gilt: Trinkgelder sind sozialabgabe- und steuerpflichtig, wenn sie einen wesentlichen Teil des Arbeitsentgeltes ausmachen. Der Bundesrat möchte nun in der AHV-Verordnung den Begriff «wesentlich» präzisieren*. Damit drohen höhere Abgaben auf Trinkgelder.
Das würde in erster Linie die Arbeitnehmenden treffen. Sie wären finanziell schlechter gestellt, denn sie müssten einen Teil des erhaltenen Trinkgelds als Sozialabgabe und Einkommenssteuer an den Staat abtreten. Aber auch auf die Betriebe würden höhere Kosten zukommen, denn sie müssten vermehrt Sozialabgaben auf Trinkgelder leisten. Zudem müssten sie stets mühsam ausrechnen, ob Trinkgelder nun abgabepflichtig sind oder nicht. Das wäre mit einem kaum zu leistenden administrativen Aufwand verbunden.
Deshalb setzen sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen gemeinsam gegen die Pläne des Bundesrats ein. Roger Lang, Leiter Recht und Sozialpolitik bei der Hotel und Gastro Union, sagt: «Abgaben auf Trinkgeld schaden Arbeitnehmenden mit bereits moderaten Löhnen.»
Die Trinkgeld-Motion schliesst Umgehungsmöglichkeiten aus: Denn die Abgabebefreiung ist nur in Branchen vorgesehen, in welchen Trinkgeld nicht Teil des Lohns sein darf. In Deutschland sind freiwillige Trinkgelder bereits seit über 20 Jahren von Abgaben befreit. Diese Regelung gilt als völlig unbestritten. Die Schweizer Branchen mit geregelter Trinkgeldpraxis fordern deshalb die Mitglieder des Nationalrats auf, dem Ständerat zu folgen und die Motion Rieder ebenfalls anzunehmen.
*Trinkgelder gehören dann zum beitragspflichtigen Lohn, wenn sie einen wesentlichen Anteil des Arbeitsentgelts ausmachen. (Art. 5 Abs. 2 AHVG)
(mm)