Geht eine Ehe zu Bruch, ist das nicht nur emotional eine schwierige Situation. Das Ende der Ehe ist auch finanziell eine grosse Herausforderung und meist ein konfliktbehafteter Umstand. Deshalb hat sich das Bundesgericht damit beschäftigt.

Im Jahr 2024 wurden rund 36 800 Ehen geschlossen. Keystone-SDA
Verliebt, verlobt, verheiratet – und dann gemeinsam glücklich sein bis ans Ende aller Tage. Schön, wenn dieser Plan aufgeht. Leider tut er das nur für knapp 60 Prozent der Ehepaare. Pro Jahr werden in der Schweiz etwas mehr als 40 000 Ehen geschlossen. Im gleichen Zeitraum werden aber auch über 16 000 Ehepaare geschieden. Letzteres übrigens nicht bereits im berühmten verflixten siebten Jahr, sondern deutlich später. Im Durchschnitt vergehen in der Schweiz zwischen der Eheschliessung und der Scheidung 15,7 Jahre.
Die Auflösung der Ehe zieht ganz viele Veränderungen nach sich. Von der Wohnsituation über die Neuordnung des Familien- und Freundeskreises bis hin zu den Finanzen. Bei Angestellten mit einem fixen Monatseinkommen ist das Berechnen von finanziellen Die Auflösung der Ehe zieht ganz viele Veränderungen nach sich. Von der Wohnsituation über die Neuordnung des Familien- und Freundeskreises bis hin zu den Finanzen. Bei Angestellten mit einem fixen Monatseinkommen ist das Berechnen von finanziellen
Das Bundesgericht hat sich daher mit der Problematik des schwankenden Einkommens beschäftigt. Es hat entschieden, dass bei variablem Einkommen der erzielte, durchschnittliche Reingewinn über mehrere Jahre berücksichtigt werden muss. Es gilt dabei die Regel: Je grösser die Einkommensschwankungen sind und je ungewisser die Angaben der auskunftserteilenden Person, desto länger muss der Vergleichszeitraum sein, um einen Durchschnittswert zu ermitteln. Ist eine Wiederaufnahme des Zusammenlebens nicht mehr zu erwarten, müssen sich beide Ehepartner umgehend darum bemühen, ihren eigenen finanziellen Bedarf zu decken. Und zwar durch die Aufnahme oder Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit. (rif)