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Mindestlöhne: So viel mehr gibt es ab dem 1. April

Die Mindestlöhne im Gastgewerbe werden für das laufende Jahr angehoben. Nachdem sich die zuständigen Verbände uneinig war, entschied das Obergericht des Kantons Bern.

Die Mindestlöhne im Gastgewerbe steigen ab 1. April 2018. (Unsplash.com)

Die Mindestlöhne im Gastgewerbe werden durch die Sozialpartner jeweils in einer paritätischen Kommission verhandelt. Es sind dies auf Arbeitnehmerseite die Hotel & Gastro Union, die Syna und die Unia, auf der Arbeitgeberseite Gastrosuisse, hotelleriesuisse sowie die Swiss Catering Association SCA.

Die Verbände waren sich bei den Verhandlungen über die Mindestlöhne für das laufende Jahr uneinig über die Auswirkungen der aktuellen Wirtschaftslage auf das Gastgewerbe. Sie haben daher das zuständige Schiedsgericht (p.A. Obergericht des Kantons Bern) angerufen. Dieses hat nun mit Beschluss vom 19. März 2018 die neuen Mindestlöhne festgelegt.

Diese werden nach Art. 10 und Art. 11 des Landesgesamtarbeitsvertrages des Gastgewerbes (L-GAV, Stand 1. Januar 2017) auf den 1. April 2018 – respektive bei Saisonarbeitsverträgen auf Beginn der Sommersaison 2018, frühestens jedoch auf den 1. April – wie folgt erhöht:

  • Kat. Ia (Mitarbeitende ohne Berufslehre): CHF 3‘435.- (+ 18.-)
  • Kat. Ib (Mitarbeitende ohne Berufslehre mit Progresso-Attest): CHF 3‘637.- (+ 19.-)
  • Kat. II (Mitarbeitende mit eidg. Berufsattest o.ä.): CHF 3‘737.- (+ 19.-)
  • Kat. IIIa (Mitarbeitende mit eidg. Fähigkeitszeugnis o.ä.): CHF 4‘141.- (+ 21.-)
  • Kat. IIIb (Mitarbeitende mit eidg Fähigkeitszeugnis und Weiterbildung): CHF 4‘243.- (+ 22.-)
  • Kat. IV (Mitarbeitende mit einer Berufsprüfung): CHF 4‘849.- (+ 25.-)
  • Praktikanten und Praktikantinnen: CHF 2‘190.- (+ 11.-)

Detaillierte Angaben zu den Lohnkategorien: siehe www.l-gav.ch.

(mm)