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Mindestlöhne: So viel mehr gibt es ab nächstem Jahr

Die Mindestlöhne im Gastgewerbe werden für das kommende Jahr angepasst. Sie steigen ab dem 1. Januar 2019 um 1 bis 1,3 Prozent.

(Bild: Unsplash/Keegan Houser)

Die Sozialpartner verhandeln gemäss Art. 34 L-GAV jährlich über eine Anpassung der Mindestlöhne. Auf Arbeitnehmerseite sind dies die Hotel & Gastro Union, die Syna und die Unia, auf der Arbeitgeberseite GastroSuisse, hotelleriesuisse sowie die Swiss Catering Association SCA.

Die Sozialpartner haben nun die neuen Mindestlöhne festgelegt. Der Entscheid wurde in den vergangenen zwei Wochen von allen involvierten Verbänden ratifiziert. Die Mindestlöhne werden nach Art. 10 und Art. 11 des Landesgesamtarbeitsvertrages des Gastgewerbes (L-GAV, Stand 1. Januar 2017) auf den 1. Januar 2019 – respektive bei Saisonarbeitsverträgen auf Beginn der Sommersaison 2019 – wie folgt erhöht:

  • Kat. Ia, ohne Berufsausbildung: von 3435 Franken auf 3470 Franken
  • Kat. Ib, mit Progresso (5 Wochen): von 3637 Franken auf 3675 Franken
  • Kat. II, mit Berufsattest (2 Jahre): von 3737 Franken auf 3785 Franken
  • Kat. IIIa, mit Berufslehre (3 Jahre): von 4141 Franken auf 4195 Franken
  • Kat. IIIb, mit Berufsl. + 6 Tage WB: von 4243 Franken auf 4295 Franken
  • Kat. IV, mit Berufsprüfung: von 4849 Franken auf 4910 Franken
  • Praktikanten und Praktikantinnen: von 2190 Franken auf 2212 Franken

(mm/she)