Die Mindestlöhne im Gastgewerbe werden für das kommende Jahr angepasst. Sie steigen ab dem 1. Januar 2019 um 1 bis 1,3 Prozent.
Die Sozialpartner verhandeln gemäss Art. 34 L-GAV jährlich über eine Anpassung der Mindestlöhne. Auf Arbeitnehmerseite sind dies die Hotel & Gastro Union, die Syna und die Unia, auf der Arbeitgeberseite GastroSuisse, hotelleriesuisse sowie die Swiss Catering Association SCA.
Die Sozialpartner haben nun die neuen Mindestlöhne festgelegt. Der Entscheid wurde in den vergangenen zwei Wochen von allen involvierten Verbänden ratifiziert. Die Mindestlöhne werden nach Art. 10 und Art. 11 des Landesgesamtarbeitsvertrages des Gastgewerbes (L-GAV, Stand 1. Januar 2017) auf den 1. Januar 2019 – respektive bei Saisonarbeitsverträgen auf Beginn der Sommersaison 2019 – wie folgt erhöht:
(mm/she)