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Thurgau passt Wirtepatent an

Der Regierungsrat hat den Entwurf für das revidierte Gastgewerbegesetz in die Vernehmlassung geschickt.

Im Kanton Thurgau werden die Hürden, ein Restaurant zu führen, tiefer. (PEXELS)

Anstoss zur Revision des inzwischen rund 25-jährigen Gastgewerbegesetzes gab die Motion «Ein moderneres Gastrogesetz – damit die Vielfalt bleibt». Die Motion hat unter anderen FDP-Kantonsrätin Brigitte Kaufmann eingereicht. Mit dieser Motion wurde der Regierungsrat beauftragt, das Gastgewerbegesetz so zu ändern, dass Patente und Bewilligungen neu auch an juristische Personen erteilt werden können. Allerdings muss der Nachweis erbracht werden, dass daran eine natürliche Person beteiligt ist oder die juristische Person eine natürliche Person beschäftigt, welche die persönlichen Voraussetzungen erfüllt. Der Grosse Rat stimmte laut einer Mitteilung einer Gesetzesanpassung in erster Lesung zu.

Vereinfacht wird damit auch die Wirteprüfung. Diese kann neu etwa in Form eines Multiple-Choice-Tests durchgeführt werden. Ausserdem sieht die neue Regelung vor, dass nebst Personen auch Betriebe eine Gastgewerbe-Bewilligung erwerben können. Im revidierten Gesetz wird nicht mehr zwischen Patenten und Bewilligung unterschieden. Unter die Bewilligungspflicht sollen in Zukunft zum Beispiel auch Foodtrucks und andere neuere Gastgewerbeformen gestellt werden.

Alkohol an Betrunkene

Mit 96 zu 25 Stimmen sprach sich der Grosse Rat gegen ein Verbot aus, Alkohol an offensichtlich betrunkene Personen auszuschenken. Er stellte sich damit gegen die Absicht der Regierung und folgte der vorberatenden Kommission.

Nur knapp festgehalten wurde jedoch am Verbot für Jugendliche, sich nach 22 Uhr ohne Begleitung der Eltern in Gastwirtschaftslokalen aufzuhalten. Einen Streichungsantrag der FDP lehnte der Grosse Rat mit 59 zu 58 Stimmen ab. Er lockerte aber gleich darauf das Verbot, indem er die Verbots-Alterslimite von 16 auf 12 Jahre senkte.

(doe)


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