Seit bald einem Jahr gilt das Verhüllungsverbot in der Schweiz. Eigentlich ein klares Gesetz, gäbe es nicht die Ausnahmen.
Wer an einem öffentlich zugänglichen Ort das Gesicht verhüllt, wird seit dem 1. Januar 2025 gebüsst. Dies ist das Ergebnis der Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot». Sie wurde vom Stimmvolk und den Ständen im März 2021 angenommen. Im Tessin gilt das Verhüllungsverbot seit 2016. Insgesamt wurden dort bisher 28 Bussen ausgesprochen.
Um den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten, werden Verstösse in der Regel im Ordnungsbussenverfahren erledigt. Die Busse beträgt 100 Franken und kann vor Ort bezahlt werden. Wird die Bezahlung verweigert, kommt das ordentliche Verfahren zur Anwendung. Die Strafe kann dann auf 1000 Franken ansteigen.

Die Ausnahme vom Verhüllungsverbot gilt auch für Maskottchen. (Keystone/SDA)
Grundsätzlich betrifft das Verhüllungsverbot alle Menschen in der Schweiz. Es gilt an öffentlichen sowie an privaten Orten, die der Allgemeinheit offenstehen. Dazu zählen neben anderem Restaurants, Hotels, Theater und Sportanlagen.
Wie fast immer gibt es auch bei diesem Verbot Ausnahmen. So ist das Verhüllen zur Pflege des einheimischen Brauchtums, etwa Silvesterchlausen und Fasnacht, erlaubt. Auch für künstlerische und unterhaltende Darbietungen und Werbezwecke darf das Gesicht verhüllt sein. Ein schönes Beispiel für so einen Werbezweck ist Snowli, das Maskottchen der Schweizer Skischulen.
Apropos Wintersport: Das Gesicht darf zum Schutz vor klimatischen Bedingungen bedeckt werden. Zulässig ist die Gesichtsverhüllung auch bei geschlos-senen Gesellschaften, solange sichergestellt ist, dass öffentliches Publikum keinen Zutritt hat. Hingegen ist das Bedecken des Gesichts in Restaurants, Hotels und anderen Betrieben verboten, die Dienstleistungen und/oder Waren gegen Bezahlung oder kostenlos anbieten. Dies gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel, Spielplätze, Badeanlagen, Eisfelder und so fort.
Eine Übersicht, unter welchen Umständen eine Gesichtsverhüllung zulässig oder verboten ist, gibt das Merkblatt des Schweizer Tourismus-Verbands. Es ist gratis in Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch und Arabisch erhältlich unter stv-fst.ch.
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