Während des Lockdowns hatte der Rechtsdienst der Hotel & Gastro Union alle Hände voll zu tun. Das wird noch eine Weile so bleiben.
Bis zu 40 telefonische Beratungsgespräche führte alleine Roger Lang täglich vom Homeoffice aus. Seinen Kolleginnen und Kollegen beim Rechtsdienst der Hotel & Gastro Union ging es ebenso. Bei den Angestellten im Gastgewerbe herrschte grosse Verunsicherung und hoher Informationsbedarf.
Viele Fragen konnten mit einem FAQ-Service auf der Hotel-&- Gastro-Union-Webseite beantwortet werden. Aber eben nicht alle. Roger Lang sagt: «Auf der FAQ-Seite geben wir grundsätzliche Antworten. Das Gastgewerbe ist jedoch so facettenreich, dass wir für exakte Auskünfte jeden Fall einzeln betrachten müssen.»
Dass gewisse gastgewerbliche Betriebe praktisch vom ersten Tag des Lockdowns an Liquiditätsprobleme hatten, stimmt Roger Lang nachdenklich. «Es stellt sich die Frage, ob diese Betriebe tatsächlich wirtschaftlich rentabel sind und ihre Existenzberechtigung auf dem Markt haben.»
Zudem sei ihm aufgefallen, wie viele Arbeitgeber ihren Betrieb mit Schnellschuss-Kündigungen retten wollen. Dies ohne sich vorher über andere Möglichkeiten wie etwa Kurzarbeit zu informieren. «Ich vermisse die langfristige, unternehmerische Denkweise», sagt Roger Lang. Dass sie bei der Wiedereröffnung nach dem Corona-Lockdown wieder Angestellte benötigen, die sofort produktiv arbeiten, haben diese Chefs ausser Acht gelassen.
Ebenfalls zu wenig Beachtung bekämen die Angestellten, findet Roger Lang. «In den Medien ist nur die Rede davon, wie schlecht es den Betrieben geht. Von den Mitarbeitenden, die um ihre Existenz bangen, spricht niemand», sagt der stellvertretende Leiter Rechtsdienst. Für ihn steht aber auch fest: «Wie es den Leuten im Gastgewerbe geht, interessiert nur die Leute im Gastgewerbe. Wenn sie nichts dafür tun, dass es ihnen gut geht, dann tut es niemand.» Deshalb sei es gerade jetzt, in der Zeit nach dem Lockdown, wichtig, für seinen Beruf einzustehen und Verantwortung zu übernehmen. «Das geht am einfachsten, indem man einem Berufsverband beitritt», empfiehlt Roger Lang.
Als Mitglied eines zur Hotel & Gastro Union gehörenden Berufsverbands hat man Anrecht auf kostenlose Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen. Und solche gibt es zurzeit viele. «Die drei Topthemen sind Kündigungen, Kurzarbeitsentschädigung sowie Überstunden- und Ferienkompensation», zählt Roger Lang auf. In der Gastronomie, einer Tieflohnbranche, geraten die Angestellten trotz Kurzarbeitsentschädigung rasch in finanzielle Nöte. «Dies, weil viele Arbeitgeber nicht wissen, dass sie in Vorkasse gehen müssen», sagt Roger Lang. Im Klartext: Selbst wenn der Betrieb von der Arbeitslosenkasse noch kein Geld erhalten hat, muss der Arbeitgeber seinen Angestellten die Kurzarbeitsentschädigung pünktlich vorschiessen.
Nicht ganz so klar ist, ob Ferientage zum Normal- oder zum Kurzarbeitslohn abgerechnet werden. Es gibt da zwei Sichtweisen. Eine im Interesse der Arbeitgeber, die andere zugunsten der Arbeitnehmer. Roger Lang hat gute Neuigkeiten für die Angestellten: «Zwar ist diese Frage noch nicht restlos geklärt, doch herrscht mehrheitlich die Meinung, dass ein Ferienbezug zu 100 Prozent bezahlt werden muss.»
(Riccarda Frei)