Die Schattenseiten der Digitalisierung 

Der Lieferdienst mit den ungeklärten Arbeitsbedingungen expandiert in die Schweizer Hauptstadt.

Essen, geliefert von Kurieren mit 10 bis 20 Franken Stundenlohn. (ZVG)

Der Essenslieferservice von Uber  ist nun auch in Bern verfügbar. Bernerinnen und Berner können täglich von 11 bis 23 Uhr und am Wochenende bis Mitternacht Essen mit einem Klick über die Uber-Eats-App oder die Website bestellen. Einen Mindestbestellwert gibt es nicht. Das Zustellgebiet umfasst vorerst das Stadtzentrum von Bern. Hier startet die App mit 20 Restaurants. Eine Erweiterung auf Randgebiete ist für die nächsten Wochen geplant. 

Zu den Betrieben, die mit Uber Eats zusammenarbeiten und damit indirekt das Lohndumping bei den Kurierdiensten unterstützen, gehören unter anderem McDonald’s, die Sushikette Negishi (Fredy Wiesner Gastronomie) sowie die Burgerkette Holy Cow. Mit der Liefergebühr von 4.90 Franken wird ausserhalb der Rushhour fast die Hälfte des Stundenlohns der Kuriere bezahlt: Laut dem Konsumentenmagazin Kassensturz beträgt dieser etwa zehn Franken. Während der Rushhour wiederum verdienen die Fahrerinnen und Fahrer gemäss Angaben von Uber Eats im Durchschnitt mindestens 21 Franken pro Stunde. Brutto.  

«Es ist an der Zeit, dass das Bundesgericht Uberfahrer dem Arbeitsvermittlungsgesetz unterstellt.» 
 

Sozialleistungen und Unfallversicherung müssen die Kuriere selber bezahlen. Denn:  angestellt sind die Fahrerinnen und Fahrer bei Uber Eats nicht. Zumindest nicht, wenn es nach Uber geht. Die Suva und die AHV hingegen akzeptieren die Selbständigkeit der Kuriere nicht.  

Uber wälzt das Risiko auf die  «selbständigen Kuriere» ab

Bereits 2016 baten die beiden Sozialbetriebe Taxidienst Uber zur Kasse: Kuriere, die für Uber unterwegs sind, seien unselbständig Erwerbende. Das heisst: Uber wäre eigentlich für die Sozialversicherungen und die Unfallversicherung zuständig. Letzteres bietet Uber seinen Fahrern und Fahrerinnen in Form eines Partnerschutzes an. Allerdings handelt es sich dabei um eine Privatversicherung, die einen marginalen Schutz bietet. 

Die Kantone schauen nach Genf und drehen weiter Däumchen

Roman Künzler, Dossierverantwortlicher bei der Unia, bezeichnet die Arbeitsbedingungen bei Uber darum auch als prekär. Viele Fahrerinnen und Fahrer seien sich nicht bewusst, wie viel Geld ihnen durch die Scheinselbständigkeit entgehe. «Wir gehen davon aus, dass die Uber-Angestellten seit dem Einzug von Uber in den  Schweizer Markt vor sechs Jahren insgesamt etwa eine halbe Milliarde an Lohn, Sozialversicherungsbeiträgen und Auslagenersatz eingebüsst haben.» Von der Problematik seien schweizweit rund fünf- bis zehntausend Menschen betroffen. 

Bund sowie Kantone schauen zu. Bis auf einen: Im November 2019 wurde Uber vom Kanton Genf verboten. Uber sei als Arbeitgeber einzustufen und müsse seine Kuriere entsprechend sozial versichern. Ein Rekurs von Uber ist derzeit noch hängig. Die anderen Kantone und auch der Bund tun sich schwer damit, der «Uberisierung» einen Riegel zu schieben. «Es ist Arbeitsverweigerung der Behörden auf dem Rücken der Arbeitnehmenden», sagt Roman Künzler. In Kalifornien, dort, woher Uber kommt, gilt der Fahrdienst seit Herbst 2019  als Abeitgeber und zahlt entsprechende Sozialleistungen.

(Désirée Klarer)