In den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Land, Aargau und Solothurn gelten ab 9. Juli wieder verschärfte Corona-Massnahmen.
Die Schutzmassnahmen betreffen die Reduktion der Gästeanzahl von 300 auf neu 100 Personen in Restaurants, Clubs, Bars und an Veranstaltungen. Diese Beschränkung gilt allerdings nur, wenn weder Abstandsregeln eingehalten werden können noch Schutzmassnahmen wie Masken oder Abschrankungen vorgesehen sind. In anderen Kantonen habe man festgestellt, dass Contact Tracing bei einer Personenanzahl von 300 zu anspruchsvoll sei, argumentiert der Kanton Basel-Stadt in einer Mitteilung. Die Massnahmen gelten bis zum 31. Dezember 2020.
(rma)