Risikofreier selbständig

Viele Gastgewerbler träumen vom eigenen Betrieb. Ein Traum, der leider oft als finanzieller Albtraum endet.

Einzelfirma, GmbH oder AG: Die Rechtsform will gut überlegt sein. (Adobe-Stock)

Der Traum vom eigenen Betrieb lässt sich relativ rasch realisieren. Ein Lokal ist meist schnell gefunden und bis der Betrieb Gewinn abwirft, wird einfach das private Vermögen eingesetzt. Ganz nach dem Motto «Dem Mutigen gehört die Welt.» 2025 waren in der Schweiz viele mutig. Alleine in dem Jahr wurden über 55 600 Firmen gegründet. Im gleichen Zeitraum gingen aber auch fast 15 000 Betriebe in Konkurs.

Auf die Rechtsform kommt es an

Ein Drittel der neu gegründeten Firmen werden als Einzelfirma ins Leben gerufen. Der Grund ist simple: Für die Gründung ist nur eine Geschäftstätigkeit sowie eine Bestätigung der Selbständigkeit durch die AHV nötig. Zudem gibt es – anders als bei den Rechtsformen Gesellschaft mit begrenzter Haftung GmbH und Aktiengesellschaft AG – keine Vorschriften über die Mindesthöhe des benötigten Startkapitals. Es braucht zudem weder Gründungspartner noch Vorstandsmitglieder.

Ein Firmenzweck und -name reichen für die Gründung einer Einzelfirma bereits aus. Aller-dings sind Fantasienamen, wie sie Aktiengesellschaften oft tragen, bei Einzelfirmen nicht erlaubt. Ihr Firmenname muss den Nachnamen des Gründers enthalten.

Steuern steuern

Laufen die Geschäfte gut, kann es wegen der Progression für den Inhaber teuer werden. Denn das Firmenvermögen sowie der Firmengewinn werden in seiner privaten Steuererklärung deklariert. Um die Steuerlast zu senken, sollte man geschäftlich notwendige Ausgaben vollständig abziehen, Abschreibungen vornehmen sowie regelmässig freiwillig in die eigene Altersvorsorge investieren. Auch dürfen Einzelunternehmer auf keinen Fall vergessen, sich selbst gegen Krankheit und Unfall gut zu versichern.

Ein Risiko, das vielen Neugründern ebenfalls zu wenig bewusst ist: Laufen die Geschäfte nicht wie erträumt, haften sie mit ihrem gesamten Privatvermögen. Wer dieses Risiko nicht eingehen möchte, sollte sich für eine andere Rechtsform entscheiden. Die Gründung einer GmbH ist zwar etwas aufwendiger, dafür bleibt das Privatvermögen der Gründer selbst bei Konkurs geschützt.

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