Auf eine zündende Idee folgt viel Arbeit, bis der erste Gast empfangen werden kann.
«Wer nichts wird, wird Wirt.» Dieser wenig geistreiche Satz ist häufig zu hören. Dennoch enthält er einen Funken Wahrheit. Vielerorts können ohne grosse Auflagen Gastbetriebe eröffnen. Viele, die ihre Türen öffnen, schliessen sie auch wieder. Der grösste Knackpunkt liegt in den meisten Fällen bei den Finanzen.
Selbst wenn ein junger Fachmann, eine junge Fachfrau einen Geldgeber im Rücken hat, braucht er oder sie eine Wegleitung zur Gründung eines Unternehmens. Checklisten bieten zahlreiche Banken, Gastroconsult sowie die Plattform startups.ch an.
Zuoberst auf die Checkliste gehört die Frage, ob der Kanton, in dem der Betrieb steht, ein Wirtepatent verlangt. Dafür wird meist ein mehrtägiger Kurs verlangt.
An zweiter Stelle folgen ein Grobkonzept sowie ein Businessplan. Letzterer ist ein Instrument, das aufzeigt, mit welchen Mitteln eine Geschäftsidee verwirklicht werden soll. Er enthält Aussagen über die Strategie, die Marktsituation, geplante Massnahmen und den Finanzbedarf. Ohne detaillierten Businessplan ist es kaum möglich, mit einer Bank über die Finanzierung zu verhandeln.
Als Nächstes gilt es, den Firmennamen zu finden sowie die passende Rechtsform zu definieren. Inhaber von Einzelfirmen haften mit ihrem ganzen Vermögen. Sobald grosse Investitionen anstehen und Mitarbeiter angestellt werden, wird die Gründung einer GmbH oder AG notwendig. Bei beiden Gesellschaften muss ein Stamm- beziehungsweise Aktienkapital auf ein Konto einbezahlt werden. Beide erfordern eine notarielle Gründungsbeurkundung. GmbH und AG haften nur mit dem Firmenkapital. Einzelfirmen und Gesellschaften müssen beim Handelsregisteramt angemeldet werden.
Zusammen mit der Namensfindung gilt es, die Internet-Domain zu reservieren. Übereinstimmung von Firmennamen mit Web-Adresse kann ein Vorteil sein. Viele Namen sind jedoch bereits vergeben. Hier lohnt es sich, etwas mehr Zeit zu investieren und allenfalls mit einem Grafiker zusammenzuarbeiten. Denn der Firmenname beeinflusst in den meisten Fällen das Logo, die Betriebsfarben und den Auftritt (Corporate Identity).
Weitere und wichtige Schwerpunkte auf der Checkliste sind trockene Pflicht: die Buchhaltung organisieren, den Betrieb bei der AHV und der MwSt. anmelden sowie Versicherungen abschliessen. Das Einrichten von Internet, Telefon und Bezahldienstleistungen gehören dazu. Nicht zuletzt gilt es, Massnahmen entlang der Marketingstrategie umzusetzen.
Was den meisten Gastgewerblern sicher leichter fällt als die Administration, ist das Festlegen der Betriebsorganisation und des Angebots.
(Gabriel Tinguely)
Mehr Informationen unter: www.kmu.admin.ch