Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Mittwoch Lockerungen für die Branche beschlossen.
Restaurants und Bars dürfen ab dem 19. April ihre Terrassen öffnen. Es gilt eine Sitz- und Maskenpflicht. Die Maske darf nur während der Konsumation abgelegt werden. Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt. Von sämtlichen Person müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder eine Abschrankung angebracht werden. Diskotheken und Tanzlokale bleiben geschlossen.
Viele Gastrobetriebe können mit dieser Regelung noch nicht kostendeckend wirtschaften. Die wirtschaftliche Unterstützung der Gastrobranche wird deshalb wie bisher fortgeführt.
Auch Veranstaltungen mit Publikum sind wieder erlaubt: draussen mit maximal 100, drinnen 50 Personen. Es gilt Sitz- und Maskenpflicht.
(mm/ade)