Stecken Sie in einer verzwickten Situation im Betrieb? Die Rechtsberatung der Hotel & Gastro Union weiss Bescheid.
Meine Kollegin arbeitet in einem Restaurant und hat in ihrem schriftlichen Arbeitsvertrag vier Wochen Ferien unterzeichnet. Aber in unserer Branche gibt es doch fünf Wochen Ferien. Kann man das im Vertrag auf vier Wochen kürzen?
Nein, ihre Kollegin hat gemäss Artikel 17 des Landes-Gesamtarbeitsvertrages (L-GAV) des Gastgewerbes Anspruch auf fünf Wochen Ferien pro Jahr; für öffentlich zugängliche Restaurants gilt der L-GAV fürs Gastgewerbe, abweichende Vereinbarungen zum Gesamtarbeitsvertrag sind nur zugunsten des Mitarbeiters zulässig.
Ich arbeite als Hotelfachfrau und muss jeden Feiertag arbeiten. Meine Freunde haben natürlich frei. Darf ich diese Tage eins zu eins kompensieren?
Der L-GAV sieht sechs Feiertage vor. Diese können zu einem beliebigen Zeitpunkt kompensiert werden und müssen somit nicht zwingend an einem Feiertag bezogen werden.
Ich bin seit letzten Juni als Koch beschäftigt und habe auf Ende Mai gekündigt. Kürzlich hat der Betrieb drei Wochen Betriebsferien gemacht. Deshalb habe ich zu viel Ferien gehabt. Darf der Chef mir die zu viel bezogenen Tage vom Lohn abziehen?
Nein, ohne gegenteilige Verein-barung im Arbeitsvertrag darf der Arbeitgeber keinen Lohn-abzug geltend machen. Hingegen können während der Betriebs-
ferien nicht bezogene Ruhetage und Überstunden kompensiert werden.
(Mario Gsell)
Stefan Unternährer leitet den Rechtsdienst der Hotel & Gastro Union. Wenn Sie Fragen oder Probleme rund um die Arbeitsbedingungen haben und Mitglied der HGU sind, erhalten Sie gratis Rechtsauskunft.
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