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Wenn der Gast Gäste hat

Gäste sollen sich im Hotel wie zu Hause fühlen. Aber dürfen Sie sich auch wie zu Hause benehmen und Besuch einladen?

Den Besuch einfach im Hotelzimmer pennen lassen, ist nicht erlaubt. (Pexels)

Wer kennt es nicht: Man lernt in den Ferien neue Leute kennen und möchte gerne Zeit miteinander verbringen. Dies vielleicht auch ausserhalb der Baröffnungszeiten oder unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Was liegt näher, als sich in sein Hotelzimmer zurückzuziehen. Dieses dient dem Gast nicht bloss zum Übernachten. Es ist auch ein Aufenthaltsort. In der Regel lassen die allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB eines Hotels aber nur die Personen im Hotelzimmer zu, für die gebucht und bezahlt wurde. Ob Besuch mit aufs Zimmer genommen werden darf, entscheidet somit die Hotelleitung. Sie ist die Hausrechts-Berechtigte. In der Regel darf der Besuch mit aufs Zimmer, wenn er bei der Réception angekündigt wurde.

Besuch über Nacht

Während gegen eine kurze Stippvisite auf dem Hotelzimmer nichts einzuwenden ist, sieht es bei längeren Besuchen etwas anders aus. Wobei kurz und lang nicht genau definiert sind. Definitiv nicht erlaubt ist, dass der Besuch über Nacht bleibt oder dass heimlich mehr Personen das Hotelzimmer nutzen, als gebucht und bezahlt haben. Ebenfalls verboten ist das Aufblasen einer Luftmatratze, um zusätzlichen Schlafplatz zu schaffen. Möchte ein Gast seinen Besuch unbedingt bei sich im Zimmer übernachten lassen, muss er dies bei der Réception anmelden und einen entsprechenden Aufpreis bezahlen.

Rauswurf rechtlich legal

Meldet der Gast an der Réception nicht, dass er Besuch auf seinem Zimmer empfängt oder diesen sogar übernachten lässt, muss er mit Konsequenzen rechnen, weil er das Hausrecht des Hotelbetreibers missachtet. Je nach Ausgestaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotels kann der Hotelgast sogar mitsamt seinem Besuch ohne Vorwarnung aus dem Haus geworfen werden. Er hat den Hotelier in eine blöde Situation gebracht, denn dieser hat eine Sorgfaltspflicht, die bestimmt, dass er alle Gäste registrieren und für jeden Gast Kurtaxen erheben und abführen muss. Zudem muss das Hotel für Notfälle, zum Beispiel wenn es brennt, jederzeit wissen, wie viele Menschen im Haus logieren.

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