Ab morgen gelten die Titelzusätze Professional Bachelor und Master. Hier die wichtigsten Fakten von Sabrina Camenzind, Direktorin der Hotel & Gastro formation Schweiz.

Sabrina Camenzind, Direktorin der Hotel & Gastro formation Schweiz. (ZVG)
Die Titelzusätze werden künftig für alle Abschlüsse der höheren Berufsbildung verwendet. Dazu gehören eidgenössische Fachausweise, eidgenössische Diplome und Diplome einer höheren Fachschule HF. Sie dürfen allerdings nur zusammen mit dem jeweils geschützten Abschlusstitel geführt werden.
Ja. Mit dem Inkrafttreten der Änderung am morgigen 1. Oktober dürfen auch Personen mit einem bereits früher erworbenen Abschluss der höheren Berufsbildung den entsprechenden Titelzusatz verwenden.
Ein neues Abschlussdokument wird nicht ausgestellt werden. Inhaberinnen und Inhaber erhalten weder einen neuen eidgenössischen Fachausweis noch ein neues eidgenössisches Diplom oder Diplom HF. Sie dürfen den Titelzusatz jedoch ab dem 1. Oktober 2026 führen.
So ist es. Mit dem Inkrafttreten der Änderung per 1. Oktober werden die neuen Titelzusätze auf den neuen Abschlüssen automatisch aufgeführt.
Der Titelzusatz wird vor allem dort gebraucht, wo der Wert eines schweizerischen Abschlusses der höheren Berufsbildung bisher erklärt werden musste. Für die Branche selbst verändert er die fachliche Qualifikation nicht – er macht sie aber nach aussen verständlicher, sichtbarer und international anschlussfähiger.
Die Titelzusätze sollen die Bekanntheit, Sichtbarkeit und das Ansehen der höheren Berufsbildung insgesamt stärken und die Abschlüsse klar auf der Tertiärstufe verorten. Der englische Titelzusatz erleichtert zusätzlich die Verständlichkeit des Abschlusses im Ausland.
Neben den Titelzusätzen für eidgenössische Fachausweise, eidgenössische Diplome und Abschlüsse der Höheren Fachschule umfasst das Massnahmenpaket drei weitere Änderungen: Künftig können Berufs- und höhere Fachprüfungen auch in Englisch abgehalten werden, wobei die Prüfungen weiterhin auch in den Amtssprachen verfügbar sein müssen. Zudem dürfen sich künftig nur Institutionen mit einem anerkannten Bildungsgang HF «Höhere Fachschule» nennen. Und: Nachdiplomstudien NDS HF werden in Zukunft flexibler, da sie kein eidgenössisches Anerkennungsverfahren mehr durchlaufen müssen.
(Angela Hüppi)