Nach einer mehrjährigen Debatte hat das Parlament entschieden, dass Verheiratete ihre Nachnamen wieder kombinieren dürfen. Das muss man über das neue Namensrecht wissen.

Das Ja-Sagen ist oft einfacher als die Wahl des Familiennamens. (Pixels)
Bei einer Revision des Zivilgesetzbuches im Jahr 2013 wurde der Doppelname für verheiratete Paare abgeschafft. Dies in der gut gemeinten Absicht, die Gleichstellung von Mann und Frau voranzutreiben. Die Abschaffung des Doppelnamens hat die Gleichstellung aber nicht im gewünschten Mass beschleunigt, sondern Paare um die Möglichkeit gebracht, nicht nur ihre Leben sondern auch ihre Namen zu verbinden. Künftig können Brautpaare ihre Namen aber wie vor 2013 kombinieren.
Hans Meier und Anna Müller können nun bis spätestens zum Zeitpunkt der Ziviltrauung entscheiden, ob sie den Nachnamen des anderen annehmen wollen oder ob sie als Verheiratete ihre jeweiligen Namen behalten wollen. Das gilt auch, wenn sie verwitwet oder geschieden sind und den Nachnamen des früheren Partners tragen.
Ob sie ihn seit ihrer Geburt haben oder ihn aus einer früheren Verbindung mitbringen – Brautleute dürfen nun ihre Namen endlich wieder verbinden. Hans und Anna können sich Meier Müller, Meier-Müller, Müller Meier oder Müller-Meier nennen. Diese Option steht selbstverständlich auch den gleichgeschlechtlichen Ehepaaren offen.
Kinder hingegen können den Doppelnamen nicht tragen. Sie erhalten einzig einen der ledigen Namen ihrer Eltern. Welchen, das dürfen die Erziehungsberechtigten selber entscheiden.
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